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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Strengere Verordnung für ozonabbauende Stoffe

Die Europäische Union hat eine neue, strengere Verordnung zu ozonabbauenden Stoffen verabschiedet. Die neue Verordnung tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft und ist ab dem 1. Oktober 2000 anzuwenden. "Im allgemeinen so...

Die Europäische Union hat eine neue, strengere Verordnung zu ozonabbauenden Stoffen verabschiedet. Die neue Verordnung tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft und ist ab dem 1. Oktober 2000 anzuwenden. "Im allgemeinen sorgt die neue Verordnung für eine bedeutende Erholung der Ozonschicht durch eine schnellere Beseitigung aller ozonabbauenden Stoffe in der Europäischen Gemeinschaft als im Protokoll von Montreal vereinbart", so die Kommission. Die Bestimmungen der neuen Verordnung lassen sich in drei Hauptgruppen einordnen: - allmähliche Abschaffung sämtlicher FCKW. Diese werden zur Zeit in Kühl- und Klimaanlagen als Treibmittel für Isolierschaum oder als Lösungsmittel eingesetzt. Die Verordnung verlegt die Auslaufdaten für die Herstellung und den Verbrauch von FCKW auf einen früheren Zeitpunkt als im Protokoll von Montreal vereinbart. Die Verwendung von FCKW wird verboten, es sei denn, es wird zur Wartung bestehender Anlagen eingesetzt. Die Wartung bestehender Anlagen mit neuen FCKW muß bis spätestens 2010 eingestellt werden. Regenerierte Stoffe dürfen noch bis 2015 verwendet werden. - allmähliche Abschaffung des Pestizids Methylbromid. Die neue Verordnung sieht einen etwas schnelleren Zeitplan zur Verringerung des Einsatzes dieser Chemikalie vor, indem sie sich für das gleiche Auslaufdatum für den Einsatz von Methylbromid in der Landwirtschaft wie das Protokoll von Montreal entscheidet. - Maßnahmen zur Minimierung der Emissionen aller ozonabbauender Stoffe. Dazu gehören Verwendungs- und Lieferverbote für Stoffe, deren Herstellung und Import bereits untersagt ist. "Strengere Vorschriften für den Umgang mit ozonabbauenden Stoffen, wie z.B. neue Ausbildungsprogramme für das Personal, die Pflicht zur Rückgewinnung und Vernichtung sowie bessere Programme zur Überwachung und Genehmigung dieser Substanzen, sollten einen Beitrag zur Minimierung der Emissionen sämtlicher ozonabbauender Stoffe vor ihrer endgültigen Abschaffung leisten", so die Kommission.

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