Kommission will Zahlungen an Auftragnehmer zügiger abwickeln
Die Kommission hat sich verpflichtet, ihr Zahlungsverkehrssystem zu verbessern und das Verfahren zu beschleunigen, um zu gewährleisten, daß sie ihren finanziellen Verpflichtungen innerhalb der 1995 festgelegten Frist von 60 Tagen nachkommt. Haushaltskommissarin Michaele Schreyer hat eine Reihe von Maßnahmen zur Beschleunigung der Zahlungen der Kommission vorgeschlagen. Das Weißbuch zur Reform von 1995 legte die Verkürzung der Zahlungsfrist auf 60 Tage in 95 Prozent aller Fälle bis 2002 als Zielsetzung fest. Im vergangenen Jahr konnten nur etwa zwei Drittel aller Zahlungen innerhalb der 60-Tages-Frist geleistet werden. Dies lag an einem starken Anstieg der Auszahlungsanforderungen. "Fristgerechte Zahlungen sollten auch bei der Kommission eine Selbstverständlichkeit werden", sagte Frau Schreyer, die der Kommission einen Aktionsplan für beschleunigte Zahlungen vorgelegt hat. "Es kann nicht hingenommen werden, daß mehr als 60 Tage auf den Eingang von Zahlungen aus dem EU-Haushalt gewartet werden muß. Die Kommission hat sich ein klares Ziel gesetzt, hier spürbare Verbesserungen zu erreichen." Zu den von Frau Schreyer vorgeschlagenen Maßnahmen gehört die Vereinfachung der Finanzklauseln in Verträgen, z.B. durch Pauschalerstattungen für bestimmte Kosten. Zudem soll die Zahl der geforderten Belege verringert werden. Es wird ein Zentralregister eingerichtet, in das alle eingehenden Rechnungen eingetragen werden, so daß das Datum des Rechnungseingangs bei der Kommission eindeutig bestimmt werden kann. Wenn vor der Zahlung der Rechnung durch die Kommission vom Auftragnehmer ein Bericht über die Ausführung der betreffenden Leistungen vorgelegt werden muß, dann soll künftig auch für die Annahme des Berichts eine Frist gelten. Sofern die Zahlungsaufforderung nicht förmlich abgelehnt wird, gilt sie als berechtigt. Schließlich will die Kommission den Anspruch der Gläubiger auf Verzugszinsen bei verspäteter Bezahlung in der Haushaltsordnung und in den von der Kommission geschlossenen Verträgen verankern.