Skip to main content
Weiter zur Homepage der Europäischen Kommission (öffnet in neuem Fenster)
Deutsch de
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-12-07

Article available in the following languages:

Europäische Kommission erkennt "Safe-Harbor"-Regelung an

Nach zweijährigen Verhandlungen hat die Europäische Kommission eine Entscheidung angenommen, in der sie feststellt, dass eine mit den USA getroffene Regelung, der sogenannte "sichere Hafen" (safe harbor), die Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie erfüllt. Die Entscheidun...

Nach zweijährigen Verhandlungen hat die Europäische Kommission eine Entscheidung angenommen, in der sie feststellt, dass eine mit den USA getroffene Regelung, der sogenannte "sichere Hafen" (safe harbor), die Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie erfüllt. Die Entscheidung soll im November in Kraft treten. Die Vereinbarungen zur "Safe-Harbor"-Regelung sind das Ergebnis eines Dialogs zwischen der EU und dem US-Handelsministerium als Reaktion auf die mögliche Kollision mit der Datenschutzrichtlinie der EU, die 1998 in Kraft trat. Nach der "Safe-Harbor"-Regelung können sich amerikanische Unternehmen freiwillig auf eine Reihe von Datenschutzgrundsätzen verpflichten, die einen angemessenen Schutz für Datenübermittlungen aus der EU darstellen. Die Teilnahme am "sicheren Hafen" ist freiwillig, die Bestimmungen sind jedoch für diejenigen US-Unternehmen, die beschließen sich zu beteiligen, bindend. Datenübermittlungen an US-Einrichtungen, die sich nicht auf den "sicheren Hafen" verpflichten, werden in der Regel nach wie vor möglich sein, aber entweder muss für sie eine der zulässigen Ausnahmen gelten oder es werden alternative Absicherungen, wie z.B. ein Vertrag, verlangt. EU-Bürger, die nachprüfen möchten, ob der vorgesehene Empfänger in den USA am "sicheren Hafen" teilnimmt, können auf eine öffentlich einsehbare Liste der Unternehmen zurückgreifen, die sich zu dieser Regelung verpflichtet haben. US-Organisationen, die immer wieder gegen die Grundsätze des "sicheren Hafens" verstoßen, werden von der Liste gestrichen. EU-Bürger, die sich über die Art und Weise beschweren möchten, wie ihre Daten in den USA von einem "Safe-Harbor"-Teilnehmer behandelt werden, können sich an eine unabhängige Stelle zur Streitbeilegung wenden, einschließlich der Möglichkeit, die betreffende US-Einrichtung vor einem US-Gericht zu verklagen. Das Europäische Parlament hat bezüglich dieser Regelung seine Vorbehalte zum Ausdruck gebracht, dass die Regelung zum "sicheren Hafen" in bezug auf die Rechtsmittel von Einzelpersonen für die Fälle verbessert werden müsse, in denen es zu Verletzungen der Grundsätze kommt, wohingegen die Kommission zur Annahme der Entscheidung gedrängt hat, da das Parlament klargestellt hat, dass die Kommission ihre Kompetenzen nicht überschreitet, wenn sie die Entscheidung annimmt. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission das US-Handelsministerium jedoch gleichzeitig von den Bedenken des Parlaments in Kenntnis gesetzt und die USA darauf hingewiesen, dass die Gespräche wieder aufgenommen werden müssten, sollten sich die Bedenken des Parlaments als begründet erweisen. Zusätzlich zu ihrer Regelung mit den USA hat die Europäische Kommission auch die Angemessenheit des Datenschutzes sowohl mit der Schweiz als auch mit Ungarn anerkannt. Derzeit werden auch mit anderen Ländern, darunter Japan, Australien und Kanada, Gespräche geführt.

Mein Booklet 0 0