Verminderung der Lärmbelastung
Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vorgelegt, um eine Grundlage für die Verminderung der Lärmbelastung in der Europäischen Union zu schaffen. Die vorgeschlagene Richtlinie schafft eine Basis dafür, dass lärmbedingte Probleme besser eingeordnet und verstanden werden können, sodass in Zukunft konkrete Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden können. Die für Umwelt zuständige EU-Kommissarin Margot Wallström erklärte: "Mit diesem Vorschlag möchten wir eine systematische Geräuschüberwachung auf lokaler, nationaler und gemeinschaftlicher Ebene sicherstellen. Die Überwachung sollte auf einem gemeinsamen Ansatz beruhen und die Bürger sollten informiert sein. Wir müssen Druck machen und die Mitgliedstaaten zwingen, Aktionspläne zur Lärmminderung durchzuführen, wo der Lärmpegel unannehmbar ist." Laut Angaben der Kommission beeinträchtigt verkehrs-, industrie- und freizeitbedingter Umgebungslärm die Gesundheit und Lebensqualität von mindestens 25 Prozent der Bevölkerung in der Europäischen Union, und die Zahl der unter Lärm leidenden Menschen steigt tendenziell. Der Vorschlag einer Rahmenrichtlinie bildet die Grundlage für eine Trendwende, da es europaweit Pflicht wird, anhand gemeinsamer Methoden Lärmkarten zur Information der Öffentlichkeit auszuarbeiten und auf verschiedenen Ebenen Aktionspläne und Strategien zu entwickeln. Das Herzstück des Vorschlags ist die Einführung sogenannter Lärmkarten für städtische Ballungsräume mit über 100.000 Einwohnern und für Gebiete in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Diese Lärmkarten werden auf lokaler Ebene veröffentlicht, damit die Öffentlichkeit informiert ist. Die Lärmkarten bilden die Grundlage für lokale Aktionspläne zur Verbesserung der Lage. Die Kommission wird anhand einer Zusammenfassung dieser Daten eine Datenbank einrichten und Übersichten über die Lärmsituation in der EU veröffentlichen. Dieser Vorgang wird alle fünf Jahre wiederholt, um die Effizienz der Politik zu überprüfen. Die Kommission beabsichtigt, Ziele zur Verminderung der Lärmbelastung und Strategien und Maßnahmen zu deren Erreichung zu entwickeln. "Die EU-weite Einführung von Lärmkarten erfordert harmonisierte Lärmindizes und gemeinsame Berechnungs und Meßmethoden", erklärt die Kommission. Die vorgeschlagene Richtlinie sieht zwei Lärmindizes vor: Mit LDEN (ein Lärmindex für den Tag, den Abend und die Nacht) wird die Lärmsituation hinsichtlich des Grads der Belästigung beschrieben; LNIGHT betrifft die Schlafstörung. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, Grenzwerte für die beiden neuen Indizes festzulegen und sie der Kommission mitzuteilen, da die Kommission im Einklang mit dem Grünbuch über die künftige Lärmschutzpolitik von 1996 zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine einheitlichen Grenzwerte für die Indizes vorschlagen kann. Die vorgeschlagene Richtlinie sieht Strategien und langfristige Ansätze zur Minderung der Lärmbelastung in der privaten Umgebung des Großteils der Bevölkerung vor. Einzelfälle, Beschwerden und Nachbarschaftslärm sowie Lärm am Arbeitsplatz werden nicht behandelt.