Zweifelhafte Saat - Mitgliedstaaten äußern Besorgnis über genetisch veränderte Organismen
Die Mitgliedstaaten äußern Besorgnis über die Pläne der Europäischen Kommission für neue Bestimmungen, nach denen die Hersteller von genetisch veränderten Organismen (GVO) für alle Schäden, die ihre Produkte in Bezug auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt verursachen, haftbar gemacht würden. Der Widerstand gegen diese Pläne beginnt bereits einen Monat vor dem eigentlichen Beginn der Diskussion über dieses Thema. Die Europäische Union beabsichtigt nämlich die Aufhebung des derzeitigen Verbots der Zulassung von GVO, das sie für gesetzwidrig hält. Die Mitgliedstaaten führen jedoch an, dass diese Bestimmungen zu einer ungerechten Behandlung von Landwirten führen würden, die unwissentlich genetisch verändertes Saatgut verwenden. Angesichts der gegenwärtigen rechtlichen Unsicherheit fordert die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten auf, ihren Widerstand gegen das Genehmigungsverfahren für GVO aufzugeben, bei dem sie die Bedenken sowohl der Hersteller als auch der Öffentlichkeit berücksichtigen würde. Dies umfasst außerdem Pläne für neue Vorschläge im Bereich der Kennzeichnung und Verfolgbarkeit, die im Herbst vorgelegt werden sollen. "Unsere erste und vornehmliche Rolle ist es, einen Rahmen für die Genehmigung und Kontrolle von GVO zu schaffen, der für Verbraucher und Umwelt verlässlich und sicher ist", so Margot Wallström, für Umwelt zuständiges Kommissionsmitglied.