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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Österreichische Vorbehalte im Zusammenhang mit GVO zurückgewiesen

Der Wissenschaftliche Ausschuss "Pflanzen" hat seine am 30. November verabschiedete Stellungnahme zur österreichischen Berufung auf die Schutzklausel einer Richtlinie des Rates im Zusammenhang mit der Genehmigung einer spezifischen, genetisch veränderten Maislinie veröffentlic...

Der Wissenschaftliche Ausschuss "Pflanzen" hat seine am 30. November verabschiedete Stellungnahme zur österreichischen Berufung auf die Schutzklausel einer Richtlinie des Rates im Zusammenhang mit der Genehmigung einer spezifischen, genetisch veränderten Maislinie veröffentlicht. Der Ausschuss hat die von den österreichischen Behörden vorgelegten Informationen zur Begründung ihrer Maßnahme untersucht und festgestellt, dass diese keine neuen wissenschaftlichen Angaben enthalten, welche die ursprüngliche, 1998 durchgeführte Risikobewertung ändern würde, als die Marktzulassung für den Anbau auf der Grundlage dieser Risikobewertung erteilt wurde. Statt relevanter neuer wissenschaftlicher Informationen enthalte das Dokument Argumente für die Einrichtung GVO-freier umweltsensibler Gebiete und fasse die in Umfragen ermittelten Meinungen von Leuten zusammen, die von Berufs wegen mit Umweltauswirkungen der Freisetzung von GVO aller Art konfrontiert werden können. Der Ausschuss betont, dass es keinen Hinweis darauf gebe, dass dieser transgene Mais ein Problem für die Ökologie des Alpengraslandes und der Wiesensysteme darstelle, wie in dem vorgelegten österreichischen Dokument angedeutet wurde. Eine Stellungnahme, die ähnliche Befürchtungen von deutscher Seite zurückweist, wurde am 9. November verabschiedet.

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