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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Kommission schlägt neues Gesetz über das Verbot von Hormonen als Wachstumsförderer vor

Die Europäische Kommission schlägt Änderungen in Bezug auf bereits bestehende Vorschriften über die Verwendung von Hormonen als Wachstumsförderer vor und fordert ein Verbot der Verwendung von 17-beta-Östradiol bei landwirtschaftlichen Nutztieren als Wachstumsförderer. Die Ent...

Die Europäische Kommission schlägt Änderungen in Bezug auf bereits bestehende Vorschriften über die Verwendung von Hormonen als Wachstumsförderer vor und fordert ein Verbot der Verwendung von 17-beta-Östradiol bei landwirtschaftlichen Nutztieren als Wachstumsförderer. Die Entscheidung stützt sich auf die Stellungnahme eines wissenschaftlichen beratenden Ausschusses der EU, der einstimmig beschlossen hatte, dass die Verwendung von Hormonen als Wachstumsförderer bei Rindern die Verbrauchergesundheit gefährdet. Durch diese Forderung wird der Widerstand der Kommission gegen die Verwendung von Hormonen in Fleisch noch verstärkt. Diese Position verärgerte 1998 die WTO, die befand, dass die EU keine ausreichenden Beweise zur Rechtfertigung eines Einfuhrverbotes für Fleisch- und Fleischerzeugnisse von hormonbehandelten Tieren vorgelegt hatte. Die Kommission beauftragte darauf den Wissenschaftlichen Ausschuss für Veterinärmaßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit (SCVPH) mit einer Stellungnahme. Der SCVPH kam in seiner Stellungnahme zur Bewertung möglicher Risiken für die menschliche Gesundheit durch Hormonrückstände in Fleisch und Fleischerzeugnissen zu dem Ergebnis, dass die Verwendung von sechs Hormonen (17-beta-Östradiol, Progesteron, Testosteron, Zeranol, Trenbolonacetat und Melengestrolacetat), die als Wachstumsförderer bei Rindern eingesetzt werden, eine Gefährdung der Verbraucher darstellen, wobei die Beweise für die sechs untersuchten Hormonsubstanzen unterschiedlich schlüssig sind. "Für 17-beta-Östradiol liegen handfeste Beweise dafür vor, dass diese natürliche Hormonsubstanz uneingeschränkt als karzinogen anzusehen ist, d.h. sie hat sowohl tumorauslösende als auch tumorfördernde Auswirkungen", so die Kommission. Die Kommission hatte es auf der Grundlage dieser SCVPH-Stellungnahme im letzten Jahr nicht für angezeigt gehalten, das Verwendungsverbot für Hormone als Wachstumsförderer in der Fleischerzeugung aufzuheben. Nach einer erst kürzlich stattgefundenen Überprüfung der Ergebnisse, in der auch die Stellungnahmen anderer Expertengruppen berücksichtigt wurden, wiederholte der SCVPH seine Bedenken und kam zu dem Schluss, dass seine Stellungnahme nicht geändert werden müsse. Angesicht dieser neuen Beweise schlägt die Kommission vor, die Verwendung von 17-beta-Östradiol und seinen esterartigen Derivaten bei landwirtschaftlichen Nutztieren sowohl als Wachstumsförderer als auch zu therapeutischen Zwecken oder zur tierzüchterischen Behandlung endgültig zu verbieten. Darüber hinaus schlägt sie vor, das derzeitige Verbot der anderen fünf Hormone vorläufig aufrechtzuerhalten und noch umfassendere wissenschaftliche Informationen zusammenzutragen. Diese Bestimmungen werden regelmäßig überprüft und gelten für die Mitgliedstaaten ebenso wie für Einfuhren aus Drittländern. Das Europäische Parlament und der Rat werden jetzt im Mitentscheidungsverfahren über die Änderung der Richtlinie entscheiden. Die Kommission hofft, dass die geänderten Vorschriften spätestens zum 1. Juli 2001 in Kraft treten.

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