Busquin diskutiert mit MdEP über das Klonen
Der europäische Forschungskommissar Philippe Busquin hat das Europäische Parlament zu einer offenen Debatte über aktuelle Entwicklungen in der Klonierungstechnik aufgefordert. Es könne nur einen Europäischen Forschungsraum (EFR) zu Themen wie dem Klonen von Menschen geben, wenn es einen europäischen Raum gemeinsamer ethischer Werte gebe, sagte er den MdEP. Er räume ein, dass das Klonen menschlicher Stammzellen möglich sei, wenn es von medizinischem Nutzen sein könne; außerdem müsse zu diesem Thema eine umfassende Debatte stattfinden. Er vertrat jedoch bei einem Diskussionstreffen mit MdEP am 6. September in Straßburg zu diesem Thema die Meinung, dass das Klonen zu reproduktiven Zwecken nicht gestattet werden dürfe. Der im Sommer dieses Jahres veröffentlichte Bericht einer britischen Expertengruppe über das Klonen zu therapeutischen Zwecken hat zahlreiche Reaktionen auf europäischer Ebene hervorgerufen. Angesichts dessen betonte der Vorsitzende der Europäischen Kommission, Romano Prodi, die Notwendigkeit eines Dialogs zu diesem Thema. Das Treffen mit Busquin bildetet einen Bestandteil dieses Dialogs. Viele MdEP standen dem britischen Bericht äußerst kritisch gegenüber. Das italienische MdEP Francesco Fiori bezeichnete das Klonen als "unmoralisch und Missbrauch des Rechts auf Leben" und lehnte die Forschung aus religiösen Gründen sowie als "Verhöhnung der Zivilisation" ab. Ihm pflichteten mehrere andere Redner bei, die das Europäische Parlament aufforderten, einen temporären Sonderausschuss zur Prüfung aller Aspekte des Themas einzusetzen. Peter Liese (Deutschland) forderte, in die EU-Charta der Menschenrechte ein Klonverbot aufzunehmen. Plooij-van Gorsel (Niederlande) hatte dagegen keine eindeutige Meinung zu diesem Thema. Wenn die EU derartige Forschungsarbeiten aus medizinischen Gründen verbiete, fänden diese einfach anderswo statt, beispielsweise in den USA, und die Produkte würden später in Europa vermarktet, sagte sie. Die Reaktion seitens der Briten war von dem Bedürfnis nach weiterer Überlegung und Klärung der Angelegenheit geprägt. John Purvis (VK) forderte eine "ruhige Herangehensweise" und erinnerte das Haus daran, dass das Klonen von Menschen zu reproduktiven Zwecken im VK weiterhin verboten bleibe, und dass die Stammzellenforschung ebenfalls strikten Vorschriften unterliege. Der britische Bericht empfehle die Ausweitung der Embryonenstammzellenforschung zu therapeutischen Zwecken, sagte er. Das britische MdEP Diana Wallis teilte dem Parlament mit, dass der britische Bericht das Resultat einer zweijährigen sorgfältigen Bewertung sei, erst nach reiflicher Erwägung vorgeschlagen worden sei und darauf abziele, medizinische Heilverfahren für schwere Krankheiten bereitzustellen. "Die jüngsten Fortschritte der Wissenschaft, vor allem im Bereich Biowissenschaften, bieten das Potenzial für wichtige Anwendungen, werfen aber gleichzeitig ethische Fragen mit unmittelbaren Auswirkungen für die Mehrheit unserer Bürger auf", sagte Forschungskommissar Busquin. Er wies auf seine Mitteilung über einen Europäischen Forschungsraum hin, in der er bereits die Notwendigkeit der Förderung gemeinsamer ethischer Werte in ganz Europa besonders betont hatte. "Der Vertrag der Europäischen Union ist vom Respekt vor den nationalen Identitäten der Mitgliedstaaten geprägt und gestattet den Mitgliedstaaten, Gesetze zu ethischen Fragen zu erlassen, was dazu führt, dass es eine große Anzahl stark unterschiedlicher Gesetze oder in einigen Fällen überhaupt keine Gesetze gibt. Die Kommission beabsichtigt, die Initiative zu ergreifen, um eine verstärkte Verbindung zwischen den ethischen Ausschüssen in Europa und einen verstärkten Austausch bewährter Praktiken für die ethische Bewertung von Forschungsprojekten herbeizuführen", kündigte Busquin an. Die derzeitige EU-Gesetzgebung verbietet das Patentieren des menschlichen Körpers oder jedweder Teile desselben in allen Entwicklungsstadien, einschließlich Stammzellen, DNS und DNS-Abschnitte. Die Europäische Kommission unterstützt jedoch durch ihr Fünftes Rahmenprogramm die biotechnologische Forschung zum Schutz oder zur Förderung der menschlichen Gesundheit, wobei sie die Forscher gleichzeitig zur Rücksichtnahme auf fundamentale ethische Grundsätze anhält. Forschungsarbeiten, die das Klonen zu reproduktiven und therapeutischen Zwecken zum Ziel haben, werden nicht finanziert. "Es trifft zu, dass die Kommission keine gesetzliche Regelung oder Harmonisierung ethischer Angelegenheiten im Europäischen Forschungsraum wünscht, sondern vielmehr unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der europäischen Kulturen und ihrer Sensibilitäten einen Beitrag zur Debatte liefern möchte", teilte der Kommissar den MdEP mit. Am 6. und 7. November trifft sich eine Gruppe hochrangiger Experten auf dem Gebiet der Biowissenschaften in Brüssel zu einem Diskussionsforum, von dem man sich weitere Informationen für die Debatte erhofft.