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Forschungsrat nimmt schwerwiegende Fragen in Angriff

Beim Treffen des Forschungsrats am 16. November stehen drei Schlüsselbereiche auf der Tagesordnung: Die besten Mittel zur Verwirklichung des vorgeschlagenen Europäischen Forschungsraums (EFR), Schlussfolgerungen in Bezug auf die europäische Weltraumstrategie und die Genehmigun...

Beim Treffen des Forschungsrats am 16. November stehen drei Schlüsselbereiche auf der Tagesordnung: Die besten Mittel zur Verwirklichung des vorgeschlagenen Europäischen Forschungsraums (EFR), Schlussfolgerungen in Bezug auf die europäische Weltraumstrategie und die Genehmigung rechtlicher Verhandlungen zur Schaffung eines Rechtssubjekts für ITER. Es soll ein Meinungsaustausch über den EFR und einen europäischen Innovationsraum stattfinden und eine Mitteilung über die besten Verfahren zur Verwirklichung des EFR im Zeitraum von 2002 bis 2006 vorgelegt werden. Außerdem soll eine umfassende europäische Weltraumstrategie diskutiert und ein Beschluss als Reaktion auf die Mitteilung der Kommission zu diesem Thema vorgelegt werden. Es wird ferner erwartet, dass der Rat der Europäischen Weltraumbehörde (ESA) parallel hierzu den gleichen Beschluss verabschiedet. In der Mitteilung der Kommission "Ein neues Kapitel der europäischen Raumfahrt" wurde die Unterstützung von Weltraummaßnahmen, die Ausweitung der wissenschaftlichen Kenntnisse über das Sonnensystem und das Universum im Allgemeinen sowie Hilfe für Unternehmen und Märkte mit technischen Fertigkeiten im Raumfahrtsektor gefordert. Schließlich soll der Rat aufgefordert werden, den Verhandlungen der Kommission über die Schaffung internationaler Rahmenbedingungen für das ITER/EDA-Abkommen (International thermonuclear experimental reactor - engineering design activities/Detaillierter technischer Entwurf für den Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor) zuzustimmen, um ein Rechtssubjekt für ITER hinsichtlich seiner künftigen Verwendung zu schaffen. Dies ist erforderlich, weil das laufende Abkommen am 21. Juli 2001 außer Kraft tritt und die Rechtsgrundlage für das Projekt wenigstens bis zum Abschluss des laufenden EURATOM-Programms Ende Dezember 2002 verlängert werden muss.

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