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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Kommission erläutert BSE-Maßnahmen

Die Kommission hat die Einzelheiten der außergewöhnlichen Maßnahmen bekannt gegeben, die zur Bekämpfung von BSE (spongiforme Rinderenzephalopathie) ergriffen werden sollen, darunter die Schlachtung von Rindern in der Europäischen Union, die über 30 Monate alt sind. Bei der Reg...

Die Kommission hat die Einzelheiten der außergewöhnlichen Maßnahmen bekannt gegeben, die zur Bekämpfung von BSE (spongiforme Rinderenzephalopathie) ergriffen werden sollen, darunter die Schlachtung von Rindern in der Europäischen Union, die über 30 Monate alt sind. Bei der Regelung des "Ankaufs zur unschädlichen Beseitigung", die vom 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2001 gelten soll, wird sich die EU zu 70 Prozent an den Kosten für den Ankauf der Rinder beteiligen, die restlichen 30 Prozent werden von den Mitgliedstaaten finanziert, die auch die Kosten der Lagerung und unschädlichen Beseitigung der Tierkörper tragen. Um zu gewährleisten, dass die Tiere auf keinen Fall in die Nahrungskette gelangen, werden die Tierkörper eingefärbt und separat gelagert. Länder mit niedrigem BSE-Risiko (namentlich Finnland, Österreich und Schweden) haben die Möglichkeit, über 30 Monate alte Tiere, sofern ihr Fleisch ausschließlich für ihren nationalen Markt bestimmt ist, auch ohne BSE-Test schlachten zu lassen. Für die Ausfuhr bestimmtes Fleisch muss in jedem Fall auf BSE untersucht worden sein. Die Regelung des "Ankaufs zur unschädlichen Beseitigung" gilt nicht für das Vereinigte Königreich, in dem bereits eine gemeinschaftlich kofinanzierte "30-Monats-Regelung" in Kraft ist, der zufolge alle Schlachtkörper von 30 Monate alten Rindern obligatorisch beseitigt werden müssen. Die BSE-Testung von Tieren, die zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr freigegeben werden, wird bis zu einem Höchstbetrag von 15 Euro je Testkit kofinanziert. Der Beteiligungssatz für das Testen von Risikotieren beträgt bis Ende Juni 2000 nach wie vor 30 Euro/Kit. Nach Schätzungen der Kommission belaufen sich die Kosten zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts für den Ankauf zur unschädlichen Beseitigung von 100.000 Tonnen Rindfleisch auf 140 Millionen Euro. Die Gesamtkosten richten sich jedoch nach der Zahl der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Tests, der Preisentwicklung auf dem Rindfleischmarkt und der Anzahl Tiere, die die Erzeuger bereit sind, töten und beseitigen zu lassen. Den Ratsbeschluss kommentierte Agrarkommissar Franz Fischler wie folgt: "Durch die Ankaufsregelung wird es möglich, die Gesundheitsgarantien für den Verbraucher zu maximieren und die Belastung für den Steuerzahler zu minimieren. Diese Maßnahme wird die Landwirte, die Fleischindustrie, die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft Geld kosten, das jedoch, davon bin ich überzeugt, gut angelegt sein wird." Die Regelung zielt darauf ab, das Vertrauen der Verbraucher in Rindfleisch wiederherzustellen und das im Zuge des Konsumrückgangs entstandene Problem des Überangebots auf dem gemeinschaftlichen Rindfleischmarkt zu lösen.