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Kommission genehmigt staatliche Beihilfen für Umweltschutzprojekte

Die Europäische Kommission hat entschieden, dass Wettbewerbspolitik und Umweltschutzpolitik einander nicht ausschließen. Damit hat sie den Weg für staatliche Umweltschutzbeihilfen freigemacht. Der neue Rahmen umfasst einen positiven Ansatz für die Beihilfen zugunsten erneuerba...

Die Europäische Kommission hat entschieden, dass Wettbewerbspolitik und Umweltschutzpolitik einander nicht ausschließen. Damit hat sie den Weg für staatliche Umweltschutzbeihilfen freigemacht. Der neue Rahmen umfasst einen positiven Ansatz für die Beihilfen zugunsten erneuerbarer Energiequellen und besondere Vorschriften für KMU (kleine und mittlere Unternehmen). Der Basissatz der Investitionsbeihilfen zugunsten erneuerbarer Energieträger und zugunsten von Energieeinsparungen wurde von 30 auf 40 Prozent erhöht. Für KMU, für Unternehmen in Fördergebieten und für Projekte zur Versorgung einer ganzen Gemeinschaft, z.B. einer Insel, sind 10-prozentige Aufschläge möglich. Die Mitgliedstaaten werden für erneuerbare Energieträger auch Betriebsbeihilfen gewähren können, wobei sie vier Möglichkeiten haben: - Ausgleich der Differenz zwischen den Kosten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und dem Elektrizitätsmarktpreis bis zur vollständigen Abschreibung der Anlagen; - Rückgriff auf Marktinstrumente; - Beihilfen auf Grundlage der vermiedenen "externen Kosten"; - normale Betriebsbeihilfen. KMU können Investitionsbeihilfen erhalten, um sich auf neue Gemeinschaftsnormen einzustellen; dies stellt eine Ausnahme von der Regel dar, wonach die Befolgung des Gesetzes normalerweise kein Grund für eine Beihilfe ist.