Unterschiedliche Behandlung der Internet-Sprachübermittlung und des Sprachtelefondienstes
Die Europäische Kommission hat eine Aktualisierung der Mitteilung von 1998 über den gemeinschaftsrechtlichen Status der Sprachübermittlung im Internet veröffentlicht. In dieser Aktualisierung wird mit einigen Klarstellungen die Schlussfolgerung bekräftigt, dass diese Dienste (mit wenigen Ausnahmen) unter Gemeinschaftsrecht anders behandelt werden sollten als der Sprachtelefondienst. Die Schlussfolgerung erfolgte nach einer Beratung mit relevanten Quellen im Sommer 2000 darüber, ob beide Kommunikationsarten gleich behandelt werden sollten. Nach dieser öffentlichen Beratung wurde entschieden, dass die Sprachübermittlung im Internet gewöhnlich nicht sämtliche Voraussetzungen der Definition für den Sprachtelefondienst in der "Dienstrichtlinie" von 1990 erfüllt. Die Mitteilung schließt jedoch die Einzelfallanalyse nicht aus und akzeptiert, dass in bestimmten Fällen die Sprachübermittlung im Internet sämtliche Voraussetzungen der Richtlinie von 1999 erfüllt.