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Ausschuss der Regionen unterstützt den Vorschlag der Kommission zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen

Eine Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt wurde nun im Amtsblatt der Europäischen Gemei...

Eine Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt wurde nun im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. In der Stellungnahme unterstützt der Ausschuss der Regionen den Vorschlag der Kommission, dass die Mitgliedstaaten ein System eines Herkunftsnachweises einzuführen haben, "um für einen effizienten Handel mit aus erneuerbaren Energieträgern gewonnenem Strom (EE-Strom) zu sorgen und hinsichtlich der Wahl des Verbrauchers eine vollständige Transparenz zu gewährleisten". Während zu Beginn der Stellungnahme Bedenken hinsichtlich der Behauptung der Kommission angemeldet werden, dass die Europäer zunehmend bereit seien, für EE-Strom höhere Preise in Kauf zu nehmen, begrüßt der Ausschuss nachfolgend die Entschlossenheit der Kommission, einen Rahmen zu schaffen, der dazu beiträgt, den Anteil der erneuerbaren Energieträger in der EU erheblich zu steigern. Das sei gleichzeitig ein "wichtiger Schritt, die in Kyoto zum Klimaschutz vereinbarte Verringerung von Treibhausgasemissionen zu erreichen", sagt die Kommission. Der Ausschuss betont die Notwendigkeit gemeinsamer Anstrengungen, um das Ziel der Verdopplung des Anteils der erneuerbaren Energieträger am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2010 zu erreichen, und unterstreicht den Bedarf an Maßnahmen für eine bessere Ausschöpfung dieses Potenzials im Rahmen des Elektrizitätsbinnenmarkts. Der Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Vorgaben für den inländischen EE-Strom-Verbrauch festzulegen, "die Entwicklung des EE-Strom-Sektors entscheidend voranbringen dürfte". Jedoch unterstreicht er die Notwendigkeit, den Mitgliedstaaten die Wahl geeigneter Maßnahmen zu überlassen, um eine bestmögliche Ausnutzung des im jeweiligen Land vorhandenen Potenzials erneuerbarer Energiequellen zu erreichen. "Die Anstrengungen der Mitgliedstaaten, erneuerbare Energien verstärkt zu nutzen, werden erschwert, wenn unklar bleibt, welche Maßnahmen im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht stehen, und wenn die Transparenz bei den Entscheidungsabläufen nicht hinreichend gesichert ist", fügt der Ausschuss hinzu. Es wird zudem vorgeschlagen, Steuererleichterungen für erneuerbare Energie als eine von mehreren Maßnahmen zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen einzuführen. Und der Ausschuss "vertritt die Auffassung, dass die Wasserkraft als wichtige Stütze zur Forcierung erneuerbarer Energieträger in einer Gemeinschaftsstrategie unabhängig von ihrer Leistung eindeutig als erneuerbarer Energieträger zu klassifizieren ist". Nach weiteren Empfehlungen zur Anwendung der Gesetze zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen in den Mitgliedstaaten schließt die Stellungnahme des Ausschusses wie folgt: "Ein unverzügliches Inkrafttreten der Richtlinie würde eine Dynamik zum Ausbau des Anteils von EE-Strom in der EU in Gang setzen, die nicht nur den Bürgern und der Wirtschaft zu Gute käme, sondern auch der Industrie der Mitgliedstaaten im EE-Strom-Anlagen- und Ausrüstungssektor kräftige Impulse verleihen würde, die wiederum positive Auswirkungen auf die Beschäftigungslage hätten."

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