Förderung erneuerbarer Energien in der EU
Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Programms "Altener" der GD Energie eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Förderung der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energiequellen in der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Vorschläge sollten sich inhaltlich im Rahmen der folgenden im Arbeitsprogramm für SAVE und Altener aufgeführten Maßnahmen für 2001 - 2002 befinden: - Integrierte Maßnahmen betreffend Fragen, die sowohl für die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger (EE) auf Angebotsseite als auch für die rationelle Energienutzung (REN) auf Nachfrageseite von Bedeutung sind. Dazu gehören Maßnahmen für die Ausarbeitung, Förderung und Fortschrittsüberwachung integrierter politischer Maßnahmen, Regelungen und Rechtsvorschriften, um sowohl für EE als auch für die REN günstige Marktrahmenbedingungen entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Aktionspläne zu schaffen. - Übernahme bewährter Verfahren im Bereich erneuerbarer Energiequellen. Die Vorschläge können Werbekampagnen und/oder Ausbildungsmaßnahmen beinhalten, sollten auf die in dem Arbeitsprogramm angegebenen vorrangigen Themen ausgerichtet sein und zu einer nennenswerten Wirkung und zu einem großen Bekanntheitsgrad auf den Ebenen der EU, des EWR und/oder der Bewerberländer führen. - Spezifische Aktionen über die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Die Vorschläge sollten darauf ausgerichtet sein, die in dem EU-Weißbuch über EE aufgezeigten Ziele zu erreichen. Vorrang erhalten Vorschläge, die die in dem Arbeitsprogramm aufgeführten Themen behandeln. Vorschläge, die andere relevante Aktionen vorsehen, werden jedoch ebenfalls berücksichtigt. - Lokale und regionale Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energiequellen sollten Maßnahmen unterstützen, deren Zielgruppe schwer zu erreichende lokale Endnutzer (Bürger, Verbraucher, KMU, Architekten) sind, und die von der Konzeption her die Verwendung erneuerbarer Energieträger und die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in einem bestimmten Ort oder einer bestimmten Region der EU oder des EWR fördern sollen. Der Beitrag der Gemeinschaft zu Aktionen, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die obigen Punkte kofinanziert werden, beträgt maximal 50 Prozent der förderungswürdigen Kosten des Projekts. Der Vorrang wird Vorschlägen eingeräumt, an denen die Industrie und/oder sonstige Wirtschaftsbeteiligte ihr Interesse durch eine über 50-prozentige Kofinanzierung bekunden. Eine geringe Zahl direkter Zuschüsse wird zur Unterstützung von Maßnahmen nichtgewerblicher Art, die in Teil C des Arbeitsprogramms beschrieben werden, gewährt. Schlusstermine für die Einreichung der Anträge sind der 30. April und der 31. Oktober 2001.Weitere Auskünfte erteilt: Europäische Kommission Generaldirektion Energie Francisco Lasa Alegría Fax: +32-2-296 62 61 E-mail: Francisco.Lasa-Alegria@ec.europa.eu URL: http://www.europa.eu.int/comm/energy/en/pfs_4_en.html(öffnet in neuem Fenster)