Kommission geht schärfer gegen Umweltkriminalität vor
Sofern ein neuer Vorschlag der Kommission von den Mitgliedstaaten angenommen wird, können bei Verstößen gegen EU-weite Umweltschutzvorschriften künftig strafrechtliche Sanktionen ergriffen werden. Der Vorschlag entspricht der Forderung der Mitgliedstaaten, strafrechtliche Sanktionen für Verstöße gegen gemeinschaftsrechtliche Umweltschutzvorschriften im Sinne der Beschlüsse des Gipfels von Tampere im Oktober 1999 einzuführen. Der Vorschlag betrifft schwerwiegendste Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften der Gemeinschaft und soll zu wirksamen strafrechtlichen Sanktionen führen: - die Mitgliedstaaten sollen die Strafvorschriften für Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften nach ihrer eigenen Strafrechtsordnung selbst beschließen; - der Richtlinienvorschlag der Kommission betrifft nur vorsätzliche und grob fahrlässige Umweltschädigungen (das heißt, dass nicht jede Umweltverschmutzung als Straftat gelten würde); - der Vorschlag erstreckt sich auf Tätigkeiten, die bereits nach den heutigen Umweltschutzvorschriften der Gemeinschaft ausdrücklich als Straftaten verboten sind. "Es versteht sich, dass wirksame Sanktionen in engem Zusammenhang mit den Umweltschutzvorschriften stehen müssen, die von Bürgern, Unternehmen sowie allen tatsächlichen oder potenziellen Verschmutzern einzuhalten sind", erklärte Umweltkommissarin Margot Wallström. "Aus diesem Grunde soll mit Hilfe dieses Vorschlags ein von allen Mitgliedstaaten einzuhaltender Mindestkatalog festgelegt werden. Ich begrüße dieses Konzept, das unmissverständlich zu verstehen gibt, dass Umweltverschmutzung von der Gesellschaft entschieden missbilligt wird."