Bestimmungen zum Urheberrecht in der Europäischen Informationsgesellschaft vereinbart
Die Europäische Union verfügt nach der vom EU-Ministerrat am 9. April erlassenen Richtlinie über neue Bestimmungen zum Urheberrecht, die sich auf Fragen zur Informationsgesellschaft beziehen. Die Richtlinie ist das Ergebnis von drei Jahren intensiver Beratungen, in die sich das Europäische Parlament ebenso wie der Rat und die Kommission eingebracht haben. Alle neun Änderungsanträge, die das Europäische Parlament vorgeschlagen hat, sind in den endgültigen Richtlinientext übernommen (und von der Europäischen Kommission akzeptiert) worden. Sie erfüllt eine der auf dem Lissabonner Gipfel festgelegten Zielsetzungen und wird in den Mitgliedstaaten voraussichtlich innerhalb von 18 Monaten in innerstaatliches Recht umgesetzt. Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein begrüßte diese Nachricht: "Dies ist ein sehr bedeutsames Ergebnis. Die Richtlinie ist nicht nur die wichtigste Regelung, die in Europa je im Bereich des Urheberrechts erlassen wurde, sondern sie schafft auch die Voraussetzungen für den Übergang der europäischen Bestimmungen zum Urheberrecht ins digitale Zeitalter. Europas Urheber, Künstler und die Urheberrechtsindustrie können den Herausforderungen des e-Commerce nun mit neuer Zuversicht entgegensehen." Die Richtlinie harmonisiert das Verbreitungs-, Vervielfältigungs- und Wiedergaberecht und regelt den Rechtschutz für Kopierschutzvorrichtungen und die Verwaltung von Rechten. Zu den wichtigsten Merkmalen der Richtlinie zählen unter anderem die verbindliche Ausnahme betreffend bestimmte technische Vervielfältigungshandlungen im Internet für Betreiber von Kommunikationsnetzen, eine umfassende fakultative Liste der Ausnahmen vom Urheberrechtsschutz, zu denen auch private Vervielfältigungen gehören, das Konzept der angemessenen Vergütung der Rechtsinhaber und Vorkehrungen, die gewährleisten, dass bei bestehenden Kopierschutzvorrichtungen die Interessen der Personen gewahrt sind, die eine Ausnahme vom ausschließlichen Vervielfältigungsrecht in Anspruch nehmen können. Diese Richtlinie gilt als Ergänzung zur e-Commerce-Richtlinie, die bereits zur Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens in der Europäischen Union verabschiedet wurde, um die Entwicklung der Informationsgesellschaft zu fördern. Der Erlass der Richtlinie wird es der Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten ferner ermöglichen, die WIPO-Verträge (WIPO - Weltorganisation für geistiges Eigentum) von 1996 zum Urheberrecht (WCT) und zu Darbietungen und Tonträgern (WPPT) zu ratifizieren. Ein Sprecher des IPR-Helpdesks (Helpdesk für geistige Eigentumsrechte) kommentierte diese Entwicklung wie folgt: "Diese Richtlinie ist für all jene eine gute Nachricht, die in den IST-Bereichen EU-finanzierte Forschungsaktivitäten betreiben, und sie wird eine willkommene Ergänzung zu den derzeit für den Schutz der geistigen Eigentumsrechte in Europa verfügbaren Maßnahmen sein."