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Europäische Lebensmittelbehörde bekommt grünes Licht

Der Agrar- und Fischereirat einigte sich am 28. Juni darauf, eine Europäische Lebensmittelbehörde (ELB) einzurichten, die bis 2002 fertig und im Einsatz sein sollte. Bei der ELB werden 250 Mitarbeiter beschäftigt sein und es steht ein Jahreshaushalt von zunächst 40 Millionen ...

Der Agrar- und Fischereirat einigte sich am 28. Juni darauf, eine Europäische Lebensmittelbehörde (ELB) einzurichten, die bis 2002 fertig und im Einsatz sein sollte. Bei der ELB werden 250 Mitarbeiter beschäftigt sein und es steht ein Jahreshaushalt von zunächst 40 Millionen Euro zur Verfügung. Die Einigung über die Errichtung der ELB war eine der letzten Übereinkünfte unter der schwedischen Ratspräsidentschaft. "Ich habe dieses Thema erstmals im Jahr 1998 zur Sprache gebracht und ich bin sehr erfreut, dieses Thema so weit vorangebracht zu haben", sagte die schwedische Ministerin für Landwirtschaft, Lebensmittel und Fischerei Margareta Winberg. Die wichtigste Aufgabe der neuen Behörde wird es sein, unabhängige wissenschaftliche Ratschläge zu Themen im Bereich Lebensmittel zu geben. Die ELB wird sechs Hauptaufgaben wahrnehmen: - unabhängige wissenschaftliche Beratung der Kommission, des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten zu Themen der Lebensmittelsicherheit, zum Wohlergehen der Tiere, zur Ernährung und zu GVO - Beratung in lebensmitteltechnischen Fragen - Erhebung und Analyse von Daten in Verbindung mit der Lebensmittelsicherheit - Identifizierung von und Frühwarnung bei neu auftretenden Risiken - Unterstützung der Kommission in Krisensituationen - Information der Öffentlichkeit über alle Angelegenheiten, die in ihren Aufgabenbereich fallen. Die ELB wird zur Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit eine separate juristische Einheit sein. Ein Exekutivdirektor wird von einem Forum beraten, das aus Vertretern der entsprechenden Gremien in allen Mitgliedstaaten besteht. Der Direktor wird mit einem 16köpfigen Verwaltungsrat zusammenarbeiten. Es ist beabsichtigt, dass die Kommission, der Rat und das Parlament jeweils vier Ratsmitglieder vorschlagen und dass vier Ratsmitglieder die Verbraucherorganisationen vertreten. Der Verwaltungsrat überwacht die Arbeit eines allgemeinen wissenschaftlichen Ausschusses, der seinerseits die Arbeit von acht in speziellen Bereichen tätigen wissenschaftlichen Gremien überwacht. Die acht Gremien sollen sich mit folgenden Themen befassen: - Lebensmittelzusätze, aromatische Stoffe und Stoffe, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen - Tierfuttermittelzusätze - Gesundheit von Pflanzen, Pflanzenschutzprodukte und ihre Rückstände - GVO - diätetische Produkte, Ernährung und Allergien - biologische Gefahren (einschließlich TSE und BSE) - Schadstoffe in der Lebensmittelkette - Tiergesundheit und -wohlergehen. Auf diese Weise wird die ELB in der Lage sein, über die von der Europäischen Kommission getroffenen Entscheidungen zu informieren und diese zu prüfen, und zwar insbesondere im Hinblick auf Krisen wie beispielsweise BSE. Angesichts der Tatsache, dass Nahrungsmittelthemen besonders umstritten sein können, hat die ELB die explizite Anweisung, Konfliktquellen zwischen den wissenschaftlichen Meinungen zu identifizieren, um, sofern möglich, den Konflikt zu beseitigen, oder, falls das nicht möglich sein sollte, ein gemeinsames Dokument zu präsentieren, in dem die umstrittenen wissenschaftlichen Themen erläutert sind. Die ELB wird zudem ihre Unabhängigkeit wahren, indem sie von ihren Mitgliedern verlangt, spezielle Interessengebiete zu registrieren, und einige der Zusammenkünfte öffentlich abhält. Die vorgeschlagene Struktur der ELB basiert auf den praktischen Erfahrungen aus der Arbeit der Ausschüsse, die in den vergangenen Jahren gesammelt wurden. Man hofft, dass die letzten enormen Verzögerungen bzgl. der Beratung sowie der Mangel an hausinternem Fachwissen überwunden werden.

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