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Inhalt archiviert am 2022-12-21

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Ungarn unterstützt RP6 und EFR, fordert aber stärkere Konzentration auf Bedürfnisse der Beitrittskandidaten

Laut einem aktuellen Positionspapier Ungarns könnten das Sechste Rahmenprogramm (RP6) und der vorgeschlagene Europäische Forschungsraum (EFR) helfen, die Integration der Bewerberländer in die Europäische Union zu beschleunigen. Dies kann aber nur dann geschehen, wenn hinreiche...

Laut einem aktuellen Positionspapier Ungarns könnten das Sechste Rahmenprogramm (RP6) und der vorgeschlagene Europäische Forschungsraum (EFR) helfen, die Integration der Bewerberländer in die Europäische Union zu beschleunigen. Dies kann aber nur dann geschehen, wenn hinreichende Maßnahmen ergriffen werden, mit denen auf die spezifischen Anforderungen der Beitrittskandidaten eingegangen wird. Das vom ungarischen Bildungsministerium veröffentlichte Papier begrüßt weitgehend sowohl die Umrisse des RP6 wie auch die des EFR. Ferner wird bemerkt, dass im ursprünglichen Vorschlag für das RP6 die Notwendigkeit der Integration der Beitrittskandidaten besondere Erwähnung findet, und es wird darauf hingewiesen, dass dies ein Tool zur Unterstützung des Erweiterungsprozesses sei. Doch Ungarn geht dies noch nicht weit genug. Insbesondere möchte Ungarn, dass die Erweiterung als Bestandteil von Priorität 8, die sich auf die "Antizipation der Wissenschafts- und Technologiebedürfnisse der Politiken der Europäischen Union" bezieht, in das RP6 integriert wird. Das Papier fordert überdies die Integration einer auf die Erweiterung bezogenen Forschung als thematische und horizontale Priorität im Rahmenprogramm. "Die Beteiligung am neuen Rahmenprogramm während des Übergangs zur EU-Mitgliedschaft kann nur dann ungehindert und erfolgreich verlaufen, wenn die Beitrittskandidaten von Beginn (und selbst in der Vorbereitungsphase) des RP6 an als EU-Mitglieder betrachtet werden", heißt es im Papier. Besondere Aufmerksamkeit erfordere das strukturelle und sozioökonomische Element der Forschung, das notwendig sei, um der Erweiterung gerecht zu werden. Forschung, die sich auf Fragen konzentriert, die sich aus der Erweiterung ergeben, sollte Vorrang haben, die Beteiligung daran müsse aber jedem Land offen stehen. Dem ungarischen Papier zufolge sind gute Beispiele dieser Art von Forschung die Einführung von Normen und Maßstäben als Unterstützung der Anwendung des "Acquis Communautaire" sowie saubere Technologien, Datensicherheit und elektronischer Handel. Im Hinblick auf die Forschungsinfrastruktur in den Bewerberländern begrüßt Ungarn den Vorschlag der Kommission, die beitrittswilligen Staaten als weniger begünstigte Regionen im RP6 zu behandeln. Ungarn schlägt zudem vor, dass "die forschungsorientierte Nutzung von Vorbeitritts- und Strukturfonds vorher und nachher einen neuen Anreiz erhalten sollten". Auch das Thema der Mobilität von Forschern müsse im Zusammenhang mit den Beitrittskandidaten berücksichtigt werden, heißt es im Papier, da die Hindernisse in Bezug auf die Mobilität, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen, möglicherweise noch dringlicher sind - bezugnehmend auf die mögliche Abwanderung von Wissenschaftlern aus diesen Ländern und die Unterschiede bei der Bezahlung. In dem Positionspapier Ungarns wird betont, dass sich das Land auf die Beteiligung am nächsten Rahmenprogramm freue, dass jedoch auch Anstrengungen unternommen werden müssten, um sicherzustellen, dass bestehende Vereinbarungen nur minimal beeinträchtigt würden. Damit meint Ungarn insbesondere, dass sich der EFR nicht auf die über 30 bilateralen zwischenstaatlichen Abkommen sowie die Mitgliedschaft des Landes in internationalen Organisationen auswirken sollte. Außerdem fordert Ungarn, dass die Regeln der Teilnahme am nächsten Rahmenprogramm denen des vorhergehenden Programms ähneln sollten, da das Land diesbezüglich "umfangreiche Anstrengungen zur Einrichtung der nötigen menschlichen und technischen Unterstützungsinfrastruktur" unternommen habe. Hinsichtlich der tatsächlichen Verfahrensweise des Rahmenprogramms sollten die neuen Instrumente - Exzellenznetze und integrierte Projekte - nach und nach eingeführt werden. Es sollte überdies eine höchstmögliche Transparenz bei der Einrichtung der an diesen Instrumenten beteiligten Konsortien geben. Hinsichtlich der vorgesehenen Anwendung des Artikels 169 des Vertrags macht Ungarn besonders darauf aufmerksam, dass kleineren Ländern nicht nur die Teilnahme an gemeinsamen Aktionen gestattet sein sollte, sondern auch deren Koordination. Abschließend werden in dem Positionspapier die Vorteile der neuen Forschungsstruktur hervorgehoben. "Die Integration der Beitrittskandidaten in europäische Strukturen sowie das Erreichen ihrer sozioökonomischen Wettbewerbsfähigkeit ist ein langwieriger Prozess. Mit der Einrichtung des EFR kann dieser Prozess beschleunigt werden", so das Papier.