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Kommission soll Beitrittländer dabei unterstützen, innovativer zu werden

In einem von der GD Unternehmen der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Bericht wird eine Zusammenarbeit der Kommission und sechs Beitrittsländern bei einer Reihe von Maßnahmen empfohlen, um den Fortschritt auf dem Gebiet der Innovation dieser Länder zu beschleunigen....

In einem von der GD Unternehmen der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Bericht wird eine Zusammenarbeit der Kommission und sechs Beitrittsländern bei einer Reihe von Maßnahmen empfohlen, um den Fortschritt auf dem Gebiet der Innovation dieser Länder zu beschleunigen. Mit dem Erweiterungsprozess, von dessen Beginn im Jahr 2003 ausgegangen wird, wächst die Bedeutung der Erfolge, die Beitrittsländer bei der Entwicklung und Umsetzung zahlreicher Maßnahmen, einschließlich der Verfolgung einer Innovationspolitik, vorzuweisen haben. Aus diesem Grund gab die GD Unternehmen im Mai 2000 eine Studie über die Innovationspolitik in sechs Beitrittsländern in Auftrag. Die sechs Länder, die in dem Bericht behandelt werden, sind Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Polen und Slowenien. Das Ziel der Studie war es, die aktuellen Rahmenbedingungen für ausgewählte Innovationsthemen in diesen Ländern zu untersuchen und zu analysieren. Die von den Autoren (zwei Wirtschaftsforschungsinstitute, eine Schule für Slawische und Osteuropäische Studien sowie ein Netzwerk nationaler Fachleute) des Berichts vorgeschlagenen Handlungsbereiche sollen eine für Innovation und Kreativität offene Kultur fördern und die Innovationen in den Mittelpunkt weiterer Reformen des rechtlichen und ordnungspolitischen Umfeldes stellen. Sie zielen ebenfalls darauf ab, die Anzahl kleiner innovativer Unternehmen zu erhöhen, die Verbreitung von Wissen und Technologie in der Wirtschaft zu forcieren und einen der Verfolgung einer Innovationspolitik förderlichen Entscheidungsfindungsprozess zu schaffen. In dem Bericht werden eine Reihe von Faktoren aufgezeigt, die nach Ansicht der Autoren verantwortlich für die Behinderung von Innovationen sind. Dazu gehören Hürden finanzieller Art, die das Eingehen von Risiken verhindern, unzureichende Überschüsse der ausländischen Direktinvestitionen (ADI) für örtliche Unternehmen, Bildungs- und Weiterbildungssysteme, die die Kreativität und Flexibilität nicht fördern, eine schwache Nachfrage nach Forschung und Entwicklung (FuE) von Unternehmensseite, eine unzureichende Koordinierung zwischen den für Fördermaßnahmen und politische Maßnahmen zuständigen Behörden und eine mangelnde Absprache zwischen dem Staat und den Unternehmen. In dem Bericht wird den Beitrittsländern die Entwicklung von Programmen zur Verbreitung von Methoden für das Innovationsmanagement, die Förderung einer innovativen Denkweise durch die Vergabe von Preisen sowie die Entwicklung von Foren, in denen Unternehmen und Schulungsgremien zusammenarbeiten können, empfohlen, um eine für Innovationen und Kreativität offene Kultur zu fördern. Die Europäische Kommission wird aufgefordert, von ihrer Seite aus sicherzustellen, dass die Untersuchung des Innobarometers die Beitrittsländer mit umfasst, damit ein Klima erzeugt wird, in dem die öffentliche Debatte angeregt wird. Weiterhin soll sie eine Reihe fundierter Studien in Auftrag geben und einen besonderen Innovationspreis für Unternehmen aus Beitrittsländern im Rahmen eines größeren Medienereignisses fördern. Innovationen sollten in den Mittelpunkt zukünftiger Reformen des rechtlichen und ordnungspolitischen Umfeldes gestellt werden. Dies soll geschehen, indem Überprüfungsverfahren zur Einschätzung des Einflusses der Gesetzgebung auf betriebliche Innovationen in den Beitrittsländern festgelegt werden, die in Europa üblichen bestmöglichen Verfahren zur Hilfe genommen werden, der Umfang, in dem die geistigen Eigentumsrechte (IPR) die industrielle Forschung behindert, untersucht wird und die Einführung von steuerlichen Anreizen für Unternehmen, die FuE betreiben bzw. Forschungspersonal anstellen, überprüft wird. Diese Maßnahmen sollten von der Kommission durch eine Unterstützung der Beitrittsländer bei der Einführung geförderter Aktionsprogramme zur Bewältigung zentraler Hindernisse betrieblicher Innovationen aufgegriffen werden. In dem Bericht wird der Mangel an kleinen innovativen Unternehmen in den untersuchten Beitrittsländern erwähnt und es werden daher die Stärkung bzw. Schaffung von Fonds für Start- und Wagniskapital, eine Verringerung finanzieller Risiken, möglicherweise durch die Einführung von Garantiefonds, sowie eine erhöhte Förderung von Kursen über das Innovationsmanagement empfohlen. Es wird ebenfalls vorgeschlagen, dass die Kommission die Möglichkeit der Entwicklung einer besonderen Initiative für Start-ups auf dem Gebiet der Spitzentechnologie in den Beitrittsländern untersucht. Die Förderung der Verbreitung von Wissen und Technologie soll in Angriff genommen werden, indem kleinen Unternehmen ein besserer Zugang zu öffentlich geförderten Forschungsorganisationen gewährt wird, so der Bericht. Er empfiehlt ebenfalls, dass die vorwettbewerblichen Forschungsfördermittel geändert werden, um die Nutzung von Ergebnissen stärker in den Mittelpunkt zu rücken, und dass Initiativen zur Förderung industrieller Cluster eingeführt werden. Die Kommission kann in diesem Prozess behilflich sein, indem sie vorbereitende Aktionen unterstützt, die die Bildung von Spitzenforschungszentren sowie die Festlegung bestimmter Forschungsprojekte in zentralen Fertigungstechniken ermöglichen, empfiehlt der Bericht. Die letzte von den Autoren des Berichts festgestellte Herausforderung ist die Schaffung eines Entscheidungsfindungsprozesses, der der Einführung einer Innovationspolitik förderlich ist. Dies könnte in den Beitrittsländern mithilfe der Durchführung einer Innovationsuntersuchung realisiert werden, die mit dem Innovationsanzeiger der Gemeinschaft verglichen werden könnte, so der Bericht. Die Kommission sollte den Beitrittsländern technische Hilfestellung leisten und eine Task Force gründen, die Vertreter von Eurostat und nationalen Statistikbüros zusammenbringt, um die Koordinierung derartiger Aktivitäten zu erleichtern. Es sollen ebenfalls für Innovationspolitik zuständige Gremien gegründet werden, die zur Überwachung und Bewertung aktueller Werkzeuge und Strukturen, die Innovationen bzw. die technologische Entwicklung fördern, eingesetzt werden sollen. Die Kommission kann ebenfalls in der Vorbeitritts-Phase Fördermittel für Pilotprojekte aus regionalen Initiativen für Innovationsstrategien, die in den Beitrittsländern durchgeführt werden, zur Verfügung stellen. Obwohl in dem Bericht festgestellt wird, dass "allgemein ausgedrückt, die Erkenntnisse dieser Studie darauf hinweisen, dass für keines der sechs Beitrittsländer behauptet werden kann, eine voll ausgereifte Innovationspolitik entwickelt zu haben", und dass die "Beurteilung der Effektivität von Strukturen zur Innovationsförderung keine Priorität für die Regierungen der [sechs Beitrittsländer] darzustellen scheint", werden doch die unternommenen Anstrengungen der einzelnen Länder anerkannt. Ungarn wird aufgrund der Bandbreite von Instrumenten, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren gefördert wurden, als "in gewisser Hinsicht führend im Vergleich zu den anderen Ländern" bezeichnet. Estland, so wird betont, ist sich der Bedeutung der Priorität von Innovationen ziemlich bewusst und verfügt über eine gut funktionierende Behörde für deren Umsetzung. Seit 1999 wurden ebenfalls eine Reihe neuer Initiativen eingeführt, um Innovationen und die Informationsgesellschaft zu fördern. Polen und Slowenien haben im Unternehmensbereich Innovationsuntersuchungen durchgeführt und die Tschechische Republik hat kürzlich ihre Forschungspolitik neu ausgerichtet, um den Beziehungen zwischen Forschung und Industrie mehr Unterstützung leisten zu können. Initiativen in Zypern haben bisher nur in einem relativ geringen Umfang stattgefunden. Die Beitrittsländer waren ebenfalls hinsichtlich des Erhalts von Zertifizierungen durch die Internationale Organisation für Normung (ISO) erfolgreich, wobei Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik eine hohe Rate erzielen und die durchschnittliche Wachstumsrate aller Länder die der EU in der zweiten Hälfte der Neunziger Jahre übertrifft.

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