Verlängerung der Eingangsfristen bei Aufrufen mit Eingangsfrist im September 2001
Nach den Terroranschlägen in den USA am 11. September 2001 wurden Post- und Kurierdienste aus einigen Ländern erheblich beeinträchtigt, was dazu geführt haben könnte, dass Vorschläge verspätet zugestellt wurden, obwohl sie rechtzeitig abgeschickt worden waren. Angesichts dieser außergewöhnlichen Umstände hat die Kommission beschlossen, von den Regeln bzgl. der Eingangsfristen im Bewertungshandbuch für Aufrufe mit Eingangsfristen im September 2001 abzusehen. Die endgültige Frist für den Eingang von Vorschlägen, die in Papierform eingereicht werden, wurde um zwei Wochen verlängert. Für die drei Aufrufe im Rahmen des Programms "Sicherung der internationalen Stellung der Gemeinschaftsforschung" wurde die Frist sogar um drei Wochen nach hinten verschoben, da man hier davon ausgeht, dass die Koordinatoren vieler Vorschläge aus Ländern stammen, in denen die Postdienste am stärksten gestört wurden. Die Entscheidung erfolgt rückwirkend, die Vorschläge müssen spätestens zu der Frist abgeschickt worden sein, die ursprünglich in jedem Aufruf genannt war. Für elektronisch eingereichte Vorschläge bleiben die ursprünglichen Fristen bestehen, da hier keine Störungen berichtet wurden.