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Inhalt archiviert am 2022-12-21

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Wird das VK wegen einer Gesetzeslücke das erste Land in Europa, in dem das Klonen von Menschen erlaubt ist?

Nach der Entscheidung des obersten britischen Zivilgerichts vom 15.November, wonach das Klonen von Menschen in der derzeitigen Rechtsprechung nicht berücksichtigt ist, kündigte der umstrittene italienische Fortpflanzungsmediziner Antinori an, er werde diese Gesetzeslücke nutze...

Nach der Entscheidung des obersten britischen Zivilgerichts vom 15.November wonach das Klonen von Menschen in der derzeitigen Rechtsprechung nicht berücksichtigt ist, kündigte der umstrittene italienische Fortpflanzungsmediziner Antinori an, er werde diese Gesetzeslücke nutzen, um sein Vorhaben, Menschen zu klonen, im Vereinigten Königreich durchzuführen. Das oberste Gericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass eine befruchtete menschliche Eizelle, in die ein fremder Zellkern eingesetzt worden ist, nicht als Embryo betrachtet werden kann und daher nicht unter das britische Gesetz über die Befruchtung und die Embryologie von 1990 fällt. Obwohl die britische Regierung nach der Entscheidung umgehend aufgefordert wurde, diese Gesetzeslücke schnellstmöglich zu schließen, kündigte der italienische Fortpflanzungsmediziner Dr.Severino Antinori, der bereits öffentlich bekundet hatte, er wolle Menschen klonen, an, er werde sein Programm nun im Vereinigten Königreich durchführen. "Durch diese Entscheidung sind meine Chancen sehr gestiegen", sagte er gegenüber der BBC. "Wir haben vor, unser Programm im Vereinigten Königreich durchzuführen." Dabei schreckt ihn nicht ab, dass die britische Regierung vor hat, diese Lücke im Schnellverfahren zu schließen, denn nach seinen Worten reichten zwei Monate für "viele Programme". Für Dr.Ian Gibson, den Vorsitzenden des Wissenschafts- und Technologieausschusses des britischen Unterhauses, macht diese Entscheidung deutlich, dass besser abgestimmte Gesetze notwendig sind: "Das Klonen zu therapeutischen Zwecken bedarf nun eines klaren, eindeutigen Rechtsrahmens, da dieser Bereich aussichtsreiche Möglichkeiten zur Behandlung chronischer Krankheiten wie Parkinson oder Herzerkrankungen eröffnet. Gleichzeitig sollte der Staat das Klonen zu reproduktiven Zwecken auf Grund der damit verbundenen zahlreichen wissenschaftlichen, ethischen und politischen Probleme in deutlicher und entschiedener Weise untersagen", sagte er. Dr.Gibsons Sorgen werden vom britischen Gesundheitsminister, Lord Hunt, geteilt: "Nach unserer Meinung fiel es [das Klonen von Menschen] unter das Gesetz von 1990. Da dies jedoch nicht der Fall zu sein scheint, beschäftigen wir uns zurzeit intensiv mit den nächsten Schritten", sagte er. Er fügte hinzu, dass die britische Regierung nach wie vor vollkommen gegen das Klonen von Menschen sei. Bevor Dr.Antinori sein Vorhaben im Vereinigten Königreich umsetzen kann, sind jedoch noch mehrere Hindernisse zu überwinden. Für ein solches Programm würden keine staatlichen Gelder fließen, da im Vereinigten Königreich ein eigenes Gremium besteht, das Projekte im Bereich der Klonforschung leitet. Dies betrifft auch gemeinsame Projekte zwischen der öffentlichen Hand und Privatunternehmen. Außerdem dürfte Dr.Antinori Schwierigkeiten haben, einen Standort zu finden, wo er sein Klonprogramm durchführen kann. Allerdings gibt es keine gesamteuropäische Gesetzgebung, die das im Vereinigten Königreich geplante Vorhaben abdecken würde, da das Land weder die EU-Grundrechtecharta noch das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin von Oviedo (die so genannte "Bioethik-Konvention des Europarats"), die beide das Klonen von Menschen untersagen, unterzeichnet oder ratifiziert hat. Ein Sprecher der Europäischen Kommission äußerte sich ebenfalls erstaunt über das Urteil, wies aber darauf hin, dass die Kommission nach wie vor ausdrücklich gegen das Klonen von Menschen sei. Solche Tätigkeiten würden von der Europäischen Kommission weder finanziert noch genehmigt. Dr.Gibson war ebenfalls überrascht über die Entscheidung und meinte, sie basierte wohl eher auf gesetzestechnischen als moralischen Gesichtspunkten.