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Wallström: "Blockade" bei GVO verzögert Forschung

Das für die Umwelt zuständige Kommissionsmitglied Margot Wallström ließ verlauten, dass die derzeitige kommerzielle und ideologische Blockade im Bereich genetisch veränderter Organismen (GVO) die Forschung auf diesem Gebiet verzögere. In ihrer Rede auf einem Workshop mit Bete...

Das für die Umwelt zuständige Kommissionsmitglied Margot Wallström ließ verlauten, dass die derzeitige kommerzielle und ideologische Blockade im Bereich genetisch veränderter Organismen (GVO) die Forschung auf diesem Gebiet verzögere. In ihrer Rede auf einem Workshop mit Beteiligten zum Thema "Umsetzung des neuen Rechtsrahmens (Richtlinie 2001/18/EG)" am 19. November sagte Wallström, dass die Skepsis der Öffentlichkeit gegenüber GVO in einigen EU-Mitgliedstaaten zur Einführung von Handelsbeschränkungen sowie zu einer Abnahme und letztendlich zur Einstellung der Genehmigungen neuer GVO geführt habe. Seit Oktober 1998 seien keine Genehmigungen mehr erteilt worden. "Angesichts dieser Blockade", so Wallström, "wurde die Forschungstätigkeit zunehmend zurückgefahren, und die Unternehmen haben im Wesentlichen davon abgesehen, weitere Genehmigungen zu beantragen." "Gleichzeitig", fuhr sie fort, "profitieren diejenigen Produkte, die auf Grundlage der alten Regelungen auf den Markt gebracht wurden, von einer Vorzugsbehandlung gegenüber neuen und womöglich besser getesteten Produkten." Wallström gab auch zu bedenken, dass ein neuer Rechtsrahmen für die Freigabe genetisch veränderter Produkte nicht ausreichen dürfte, um die Öffentlichkeit umzustimmen und Vertrauen zu erwecken. "Sobald wir die Gesetzeslücken geschlossen haben", erklärte sie, "müssen wir immer noch die große Kommunikationslücke zwischen Industrie, Wissenschaft und Zivilgesellschaft überbrücken." Sie forderte sowohl die Industrie als auch die wissenschaftliche Gemeinschaft auf, zur Kommunikation mit der Öffentlichkeit beizutragen und sich mit deren Bedenken zu befassen: "Die Biotechnologie ist nicht nur eine große Herausforderung für den Gesetzgeber, sondern erfordert auch einen fundamentalen Wandel der Kultur und des Verhaltens von Industrie und Wissenschaft." Wallström umriss auch die Hauptziele der von ihr als "ehrgeizig" bezeichneten neuen Richtlinie. Das erste Ziel sei die Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit in das Regulierungssystem, indem Regelungen zum Schutz der Volksgesundheit getroffen und Umweltfragen angesprochen werden. Die neue Gesetzgebung ziele ferner darauf ab, den Verbrauchern das Recht zur Auswahl zu geben, indem sie die Bedingungen für eine informierte Auswahl schaffe und für einen berechenbaren und stabilen Gesetzgebungsprozess sorge, auf den sich Industrie und Forschung in Europa verlassen könnten. William Moens von der belgischen Beratergruppe zur Biosicherheit, der bei dieser Veranstaltung eine Diskussion zum Thema "Herausforderungen für die Zukunft" leitete, wies allerdings darauf hin, dass die neue Richtlinie nur Regelungen für gewisse Arten genetischer Veränderungen enthalte. Er erläuterte, dass es mehrere Kategorien genetisch veränderter Organismen gebe und dass herbizidresistente Pflanzen nun durch konventionelle Methoden produziert würden, die nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie 2001/18 fielen. Diese Kategorien genetisch veränderter Produkte würden in Lebens- und Futtermitteln verwendet, ohne dass jemand ein Wort darüber verlöre. Damit werde die Frage aufgeworfen, wie man das Risiko definieren und kategorisieren solle. Die Kategorien genetisch veränderter Organismen, die unter die Richtlinie 2001/18 fallen, sind in den Anhängen 1A und 1B der Richtlinie aufgeführt. Dazu zählen die Mutagenese und Zellfusion von Pflanzenzellen von Organismen, die in der Lage sind, Genmaterial durch herkömmliche Zuchtmethoden auszutauschen. Moens fügte hinzu, dass die Schwierigkeit in der Definition des Begriffs "genetisch veränderter Organismus" liege, bei der es sich um eine "von der EU und sonst niemand" erfundene juristische Definition handele. Er fragte sich, ob die erste Definition korrekt sei oder nicht, und ließ weiter verlauten, dass sich dabei die Frage stelle, wie Neuheit zu definieren sei. Er wies außerdem darauf hin, dass in den USA GVO anders definiert werden als in Europa. Die Richtlinie 2001/18/EG, die im März 2001 formell verabschiedet wurde, ersetzt ab Oktober 2002 die Richtlinie 90/220.

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