Rat ergreift Maßnahmen zur Verringerung der Tierversuche für kosmetische Produkte
Der Rat für Binnenmarkt, Verbraucherfragen und Tourismus vereinbarte am 26. November ein sofortiges EU-weites Verbot für das Testen von Kosmetikendprodukten an Tieren sowie ein Verbot aller Tierversuche für Kosmetika ab Juli 2002, wenn es eine erprobte Alternative gibt. Mit dem Kompromiss sollen die folgenden Erfordernisse miteinander in Einklang gebracht werden: der Schutz der Gesundheit des Menschen, die Verminderung des Leidens von in Versuchen eingesetzten Tieren und die Erfüllung der internationalen Handelsverpflichtungen der EU. Kosmetika umfassen neben Make-up ebenfalls Heilbalsam, Zahnpasta, Shampoo, Mundpflegeprodukte, Deodorants, Rasierschaum, Seife, Enthaarungsprodukte und Sonnencremes. Der für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige EU-Kommissar Erkki Liikanen begrüßte den Kompromiss und stellte fest, dass dieser die führende Rolle der EU bei der Erforschung alternativer Testmethoden stärken sollte. Die amtierende Vorsitzende des Rats für Binnenmarkt, Verbraucherfragen und Tourismus Magda Aelvoet betrachtet die Vereinbarung als einen ersten Schritt - und sicherlich nicht den letzten - zur Verringerung der Anzahl von an Tieren durchgeführten Experimenten. Seit einigen Jahren vertritt die EU den Standpunkt, dass bei der Durchführung von Tests ohne den Einsatz von Tieren die Sicherheit so weit wie möglich gewährleistet sein müsse. Dies führte dazu, dass die Kosmetikindustrie eine Reihe von Alternativen für zahlreiche Versuche entwickelte, die vorher mit Tieren durchgeführt worden waren. Alternative Testmethoden werden vom Europäischen Zentrum zur Validierung alternativer Methoden (ECVAM) und auf internationaler Ebene von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beurteilt. Die Vereinbarung steht im Einklang mit den Vorschlägen der Europäischen Kommission zum Sechsten Rahmenprogramm (RP6) für Forschung und Entwicklung (FuE), das - nach vom Parlament angenommenen Änderungsvorschlägen - besagt, dass "im Einklang mit dem Vertragsprotokoll von Amsterdam über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere, Tierversuche soweit wie möglich durch Alternativen zu ersetzen sind. Ein Leiden von Tieren ist zu vermeiden und auf das Minimum zu beschränken". Obwohl sich das sofortige Verbot gegenwärtig ausschließlich auf Kosmetikendprodukte bezieht, werden die Tests für kosmetische Inhaltsstoffe und Kombinationen von Inhaltsstoffen je nach Fall ebenfalls verboten, sobald mehr dieser alternativen Methoden erprobt sind. Stehen keine alternativen Testmethoden zur Verfügung, müssen Forscher die Tests durchführen, die das Leiden der Tiere so gering wie möglich halten. Es wird davon ausgegangen, dass diese Vereinbarung zu einer Reduzierung der Anzahl der Tiere, die für das Testen von Kosmetika eingesetzt werden, von 30.000 auf zwischen 7.000 und 8.000 führen wird. Der vom Rat vereinbarte Vorschlag enthält ebenfalls ein Verbot des Verkaufs von Kosmetika, die außerhalb Europas an Tieren getestet wurden. Damit soll verhindert werden, dass sich Vertreter der Kosmetikbranche außerhalb Europas ansiedeln, wo diese Versuche manchmal noch erlaubt oder sogar vorgeschrieben sind. Ministerin Aelvoet bestand ebenfalls auf einer Verpflichtung zur Überprüfung der europäischen Richtlinie über Tierversuche in der chemischen Industrie, die eine bedeutende Anzahl von Tieren umfasst. Die Ministerin ist seit einigen Jahren in diesem Bereich sehr aktiv. In Belgien bereitete sie die Gründung einiger Ethikausschüsse und das Verbot einer Reihe von Tierversuchen vor. Ihre Arbeit führte ebenfalls zur Einstellung neuer Kontrolleure in Labors und die Fertigstellung einer laufenden Studie über die ethische Annehmbarkeit von Tierversuchen.
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