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Inhalt archiviert am 2022-12-21

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Belgien kündigt Widerstand gegen bedingungslose Aufhebung des GVO-Moratoriums an

Die belgische Regierung gab am 4. Dezember ihren ersten klaren Hinweis darauf, dass sie dagegen ist, das De-facto-Moratorium für Genehmigungen von GV- (genetisch veränderten) Produkten aufzuheben, bis klare Bestimmungen eingerichtet sind, dass aber die Forschung eine entscheid...

Die belgische Regierung gab am 4. Dezember ihren ersten klaren Hinweis darauf, dass sie dagegen ist, das De-facto-Moratorium für Genehmigungen von GV- (genetisch veränderten) Produkten aufzuheben, bis klare Bestimmungen eingerichtet sind, dass aber die Forschung eine entscheidende Rolle zu spielen habe. Die belgische Umweltministerin Magda Aelvoet sagte, öffentlich finanzierte biotechnologische Forschung, die einen "sozialen Mehrwert" bieten kann, sollte unterstützt werden. Sie betonte das Potenzial der Biotechnologie, wies jedoch auch darauf hin, dass der Nutzen, den sie bringen könnte, nur mit einem klaren Rechtsrahmen und strengen Kontrollen der Entwicklungen in der Biotechnologie möglich sein würde. Ein De-facto-Moratorium für neue Genehmigungen von GV-Produkten besteht in der Europäischen Union seit 1998. Das Moratorium wird aktiv unterstützt von Frankreich, Dänemark, Griechenland, Luxemburg und Österreich, die gemeinsam über genug Stimmen verfügen, um Anfragen für neue Genehmigungen zu blockieren. Die Erklärung von Aelvoet bedeutet, dass Belgien die Aufhebung des Moratoriums nicht unterstützen wird, bis nicht klare Vorschriften bezüglich Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung eingerichtet sein werden. Belgien nannte zwei Bedingungen, die in seinen Augen erfüllt sein müssen, bevor irgendwelche Schritte unternommen werden können, um das Moratorium aufzuheben: die Umsetzung der Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt in die belgische nationale Gesetzgebung sowie die formelle Bewilligung neuer Vorschriften über die Rückverfolgbarkeit der gesamten Nahrungsmittelkette und über die Kennzeichnung von GV-Lebens- und Futtermitteln. Aelvoet sagte, die belgische Entscheidung zeige, dass das Land "seine Aufmerksamkeit auf die Umwelt und die Verbraucher richtet" und dass die Richtlinie 2001/18 und die Vorschriften bezüglich Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung die Auswahl des Verbrauchers verbessern und eine detailliertere Risikobewertung ermöglichen werden. Sie fügte hinzu: "Es ist nur logisch, zunächst einen guten, kohärenten gesetzlichen Rahmen zu liefern und dann andere Maßnahmen zu ergreifen. Wir sind also sehr froh, dass Belgien ein derart klares Signal an die Kommission richtet." In den letzten Monaten hat die Kommission vorgeschlagen, das Moratorium aufzuheben. Die USA, deren Unternehmen auf Grund des Moratoriums einen Exportrückgang in die EU verzeichnen, haben damit gedroht, als Antwort auf diese Beschränkung über die Welthandelsorganisation (WTO) Sanktionen zu verhängen. Die belgische Regierung soll über dieses Thema im Oktober nächsten Jahres beraten.

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Belgien

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