Kommission veröffentlicht Regeln für die Beteiligung an Euratom
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für die Vorschriften zur Beteiligung am Euratom-Programm unter dem Sechsten Rahmenprogramm (RP6) veröffentlicht. Der Vorschlag umfasst Bestimmungen für internationale Organisationen bezüglich ihres Beitrags zur Schaffung des Europäischen Forschungsraums (EFR). Der Vorschlag wird auf einem Treffen des Forschungsrats am 10. Dezember in Brüssel erörtert. Die "Beteiligungsregeln" stellen eines der Rechtsinstrumente zur Durchführung des Forschungsrahmenprogramms der Gemeinschaft dar. Diese Regeln entsprechen einem doppelten Anliegen: Anpassung der derzeitigen Regeln für die Beteiligung an Forschungsprogrammen an den Geist und die Besonderheiten des neuen Rahmenprogramms, insbesondere an die für die vorgeschlagenen neuen Interventions- und Unterstützungsformen geltenden Grundsätze, und Vereinfachung und Straffung der Vorschriften gegenüber den heutigen Regeln und Verbesserung der Lesbarkeit und Verständlichkeit. Die Kommission schlägt vor, die Beteiligung internationaler Organisationen, deren Aufgabe es ist, die Zusammenarbeit im Bereich Forschung in Europa zu verstärken, und deren Mitglieder überwiegend Mitgliedstaaten oder assoziierte Staaten sind, am RP6 zu fördern, um so einen Beitrag zur Schaffung des Europäischen Forschungsraums (EFR) zu leisten. Die Regeln für die Beteiligung sollen der Art der Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der Kernenergie Rechnung tragen. Sie können jedoch unterschiedlich sein, je nachdem, ob der Teilnehmer in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Staat, einem Kandidatenland oder einem Drittland ansässig ist, oder welche Rechtsform er hat, die einer nationalen Einrichtung, einer internationalen Organisation oder die einer Vereinigung von Teilnehmern.