E-Commerce dürfte von Anerkennung der kanadischen Datenschutzgesetze durch die Kommission profitieren
Nach Ansicht der Europäischen Kommission bietet das kanadische Gesetz über den elektronischen Handel und die Übertragung personenbezogener Daten einen "angemessenen Schutz" für die Übermittlung bestimmter Daten zwischen Kanada und den 15EU-Mitgliedstaaten, ohne dass zusätzliche Garantien gemäß der EU-Datenschutzrichtlinie nötig wären. Die Kommission erkennt damit die Angemessenheit des kanadischen "Personal Information Protection and Electronic Documents Act" an, auf dessen Grundlage personenbezogene Daten frei aus der EU an Empfänger in Kanada übermittelt werden. Mit dieser Entscheidung wird verwirklicht, was die beiden Länder 1999 in ihrem "Joint Statement on Electronic Commerce in the Global Information Society" angekündigt hatten. Darin hatten sich Kanada und die EU verpflichtet, zusammenzuarbeiten, um Vertrauen in den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr aufzubauen und den freien Verkehr personenbezogener Daten auf der Grundlage hoher Datenschutzstandards zu gewährleisten. Dazu der Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein: "Diese Entscheidung wird die Verfahren zur Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Europa und Kanada vereinfachen, den Unternehmen in der EU Rechtssicherheit bieten und gewährleisten, dass diese Daten angemessen geschützt sind."