12 EU-Staaten versäumen Frist für die Umsetzung der Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr
Nach Angaben der GDBinnenmarkt der Europäischen Kommission haben 12EU-Staaten die am 16.Januar ablaufende Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr versäumt. Lediglich Luxemburg, Österreich und Deutschland haben Gesetze zur fristgerechten Umsetzung der Richtlinie verabschiedet. Sowohl Finnland, Frankreich, Dänemark, Spanien und Belgien als auch die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island und Norwegen haben offiziell Gesetzentwürfe bei der Kommission eingereicht. Irland, Schweden, Griechenland und die Niederlande haben Gesetzentwürfe vorbereitet, die noch nicht bei der Kommission eingereicht wurden. Das Vereinigte Königreich, Italien und Portugal haben die Aufstellung ihrer Gesetzentwürfe noch nicht abgeschlossen. Im Vereinigten Königreich läuft ein zweigleisiger Konsultationsprozess unter Beteiligung des Ministeriums für Handel und Industrie. Berichten zufolge hat Douglas Alexander, der britische Minister für E-Commerce und Wettbewerb die Verspätung bei der Umsetzung der Richtlinie damit begründet, dass die Regierung diese Angelegenheit für zu wichtig halte, um sie übers Knie zu brechen. Außerdem sei eine weiter gehende Beratung zu rechtlichen Aspekten der Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht erforderlich. Der französische Wirtschaftsminister Christian Pierret hat seine Absicht bekundet, das Gesetz im Frühjahr abzuschließen. Die Richtlinie, die am 8. Juni vom Rat verabschiedet wurde, betrifft Maßnahmen zur Einführung des Herkunftslandsprinzip, zur Begrenzung der Haftung von Onlinediensteanbietern, zur rechtlichen Anerkennung elektronischer Verträge und zur Förderung der Selbstregulierung, Transparenzmaßnahmen sowie zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten.