Anrufung des Berufungsgerichts durch die britische Regierung rückt Verabschiedung der Gesetze über das Klonen wieder in die Nähe
Das Berufungsgericht des VK hat der Regierung zugebilligt, eine Entscheidung des obersten britischen Zivilgerichts anzufechten, die das Gesetzgebungsverfahren zur Regulierung des Klonens zum Stillstand gebracht hatte. Am 16.Januar hatten die Vertreter der Regierung vor dem Berufungsgericht argumentiert, dass die Erschaffung von Embryos über den Zellkern-Transfer, also die Technik, durch die das Schaf Dolly entstand, unter den britischen "Human fertilisation and embryology Act" von 1990 fiele. Auf Grundlage dieser richterlichen Entscheidung können Wissenschaftler nun ihre Forschungsmaßnahmen im Bereich des Klonens fortsetzen. Lord Phillips, der Präsident der Zivilabteilung des Berufungsgerichts, erklärte in seiner Entscheidung: "Ich bin der Auffassung, dass ein durch Zellkern-Transfer entstandener Organismus unter den "Human fertilisation and embryology Act" fällt. Die Berufung folgt auf ein Urteil von Richter Crane, der im November gesagt hatte, dass ein durch Zellkern-Transfer entstandener Organismus kein Embryo sei und daher nicht unter dieses Gesetz falle. Das Urteil wurde gefällt, nachdem Abtreibungsgegner darauf verwiesen hatten, dass das Gesetz einen Embryo als Verbindung einer Eizelle mit einem Spermium definiert - ein Prozess, der beim Zellkern-Transfer nicht stattfindet. Die "Pro-Life Alliance" erklärte daraufhin, dies würde bedeuten, dass jeglichem Klonen im VK nicht die entsprechende Genehmigung erteilt werden könne, und verlangte eine Prüfung der Gesetze über die Embryonenforschung. Im Dezember letzten Jahres hatte die Regierung ein Gesetz über das Klonen von Menschen zu reproduktiven Zwecken durch das Parlament gebracht, das verbietet, einen Embryo in die Gebärmutter einzusetzen, der nicht durch Befruchtung entstanden ist.