Parlament und Rat erzielen Kompromiss über ".eu"-Domänenname
Nach informellen Gesprächen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat nahm das Parlament am 28.Februar Änderungen an dem gemeinsamen Standpunkt des Rates zur vorgeschlagenen Regelung der ".eu"-Internet-Domäne an. Die Positionen des Parlaments und des Rates gehen in der Frage des Ausschussverfahrens auseinander. Während Parlament und Kommission befürworten, dass die Kommission nach einer Konsultation mit einem Beratungsausschuss Durchführungsmaßnahmen ergreift, zieht der Rat ein gesetzliches Verfahren vor, bei dem die Kommission sich mit einem Regelungsausschuss abstimmen würde. Das vom Rat befürwortete Verfahren wäre restriktiver und gäbe den Mitgliedstaaten ein größeres Mitspracherecht, sodass die Kommission nur dann Durchführungsmaßnahmen beschließen könnte, wenn dafür eine qualifizierte Mehrheit im Regelungsausschuss besteht. Der Kompromiss zwischen Parlament und Ministerrat bedeutet, dass das Regelungsausschussverfahren für die Definition von Kriterien über die Benennung des Registers, die für die Organisation, Verwaltung und Leitung der ".eu"-Domäne zuständige Stelle sowie die Übernahme von Verfahrensregeln gilt. Umgekehrt gilt das Beratungsausschussverfahren für die Benennung des Registers nach der Veröffentlichung des Aufrufs zur Interessenbekundung sowie für den Abschluss des Vertrags, in dem die Bedingungen festgelegt sind, unter denen die Kommission die Organisation, Verwaltung und Leitung der ".eu"-Domäne überwacht. Viviane Reding, EU-Kommissarin für Bildung und Kultur, teilte auf der Plenarsitzung des Parlaments mit, dass die Kommission bereit sei, den Kompromiss zu unterstützen. Auf der Plenarsitzung verlas David Martin, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, eine Erklärung des Rates, wonach das Register so schnell wie möglich eingeführt werden soll.