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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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Britisches Oberhaus billigt therapeutisches Klonen für medizinische Forschung

Ein einflussreicher Ausschuss des britischen Oberhauses hat dem Klonen von Frühembryonen zur Bereitstellung von Stammzellen für die medizinische Forschung zugestimmt. Obwohl das britische Parlament im vergangenen Jahr zugunsten der Forschung im Bereich embryonaler Stammzellen...

Ein einflussreicher Ausschuss des britischen Oberhauses hat dem Klonen von Frühembryonen zur Bereitstellung von Stammzellen für die medizinische Forschung zugestimmt. Obwohl das britische Parlament im vergangenen Jahr zugunsten der Forschung im Bereich embryonaler Stammzellen entschieden hat, war das Oberhaus der Meinung, die Frage müsse weiter erörtert werden und richtete zur eingehenderen Untersuchung einen Fachausschuss ein. In einem am 27. Februar veröffentlichten Bericht gab der Fachausschuss für Stammzellenforschung seine Zustimmung sowohl für die Forschung an embryonalen Stammzellen als auch für die Nutzung des therapeutischen Klonens durch die Technik des Zellkern-Transfers zur Gewinnung von embryonalem Material für die medizinische Forschung. Er unterstützte außerdem einen Vorschlag des britischen Gesundheitsministeriums über die Einrichtung einer Stammzellenbank zur Lagerung sämtlicher im Vereinigten Königreich erzeugter adulter und embryonaler Stammzellenlinien. Die gesetzliche Regelung ebnet der "Human Fertilisation and Embryology Authority" (Behörde für menschliche Befruchtung und Embryologie) den Weg für die Vergabe von Lizenzen für therapeutisches Klonen. Auch wenn einige Verfechter von Pro-Life argumentieren, dass adulte Stammzellen für die Entwicklung von Gentherapien zur Behandlung von Erkrankungen wie Diabetes und Alzheimer ebenso wirksam seien wie embryonale Stammzellen, heißt es im Bericht des Ausschusses: "Es gibt eindeutige wissenschaftliche Argumente für die Fortsetzung der Forschung im Bereich embryonaler Stammzellen (ES), damit das volle Potenzial adulter Stammzellen für therapeutische Zwecke realisiert werden kann und weil die Wahrscheinlichkeit besteht, dass für einige Therapien embryonale Stammzellen verwendet werden müssen." Der Bericht betonte, dass wahrscheinlich weder mit der Forschung an adulten noch an embryonalen Stammzellen allein "alle therapeutischen Erfordernisse abgedeckt werden" und dass die Forschung in beiden Bereichen fortgesetzt werden sollte, um "den höchstmöglichen medizinischen Nutzen zu gewährleisten." Der Ausschuss forderte zudem die Regierung auf, eine weitere Überprüfung des wissenschaftlichen Fortschritts auf diesem Gebiet am Ende des Jahrzehnts durchzuführen. Unabhängig davon trafen sich am 27. Februar Genetik- und Bioethik-Experten aus der ganzen Welt in New York, um einen Ausschuss der Vereinten Nationen bei der Erstellung eines internationalen Vertrags über das Verbot von reproduktivem Klonen von Menschen zu unterstützen. Der Ausschuss wurde auf Anfrage von Frankreich und Deutschland im November 2001 gegründet, nachdem der italienische Arzt Severino Antinori seine Absicht ankündigte, einen Menschen zu klonen. Die Verhandlungen des Ausschusses, an denen alle 189 Mitgliednationen der UN berechtigt sind sich zu beteiligen, werden in einer weiteren Sitzung im September diesen Jahres fortgeführt.