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Safeguarding Academic Freedom in Europe

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Akademische Freiheit ist ein Menschenrecht

Eine Studie hat den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Schutz für die akademische Freiheit mit Maßstäben für Standards an Fakultäten und Kulturen an Fachbereichen zusammengefasst. Das ergab eine vergleichende Bewertung des Schutzes der akademischen Freiheit in der EU sowie von deren Zustand.

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Die akademische Freiheit sollte eine Schlüsselkomponente einer wissensbasierten Wirtschaft in Europa sein, innerhalb von der die Universitäten eine entscheidende Rolle spielen. Internationale Organisationen wie die UNESCO betrachten das ordnungsgemäße Funktionieren der Universitäten als ein Maß für die Menschenrechte in einem weiter gefassten Blickwinkel. Da die akademische Freiheit ein eher zu wenig erforschtes Thema in Europa ist, bewertete das EU-finanzierte Projekt SAFE (Safeguarding Academic Freedom in Europe) zunächst die Situation des rechtlichen Schutzes (de jure) der akademischen Freiheit in den EU-Ländern. Es betrachtete überdies, ob die betroffenen Länder offiziell die einschlägigen Verpflichtungen nach Maßgabe internationaler Verträge über die Menschenrechte akzeptiert haben. Im Weiteren befasste sich die Arbeit mit dem Ausmaß, in dem Politik, Konventionen und Kulturen dieser Länder die akademische Freiheit in der Praxis (de facto) schützen. Die Einhaltung wurde an der UNESCO-Empfehlung über den Status von Hochschullehrern 1997 (Recommendation concerning the Status of Higher-Education Teaching Personnel of 1997) gemessen. Um den rechtmäßigen Schutz der akademischen Freiheit bewerten zu können, wurden auf Grundlage der Anforderungen im Bereich der Menschenrechte (gemäß UNESCO-Empfehlung von 1997) 37 Indikatoren identifiziert und ausgearbeitet entwickelt. Dazu zählen die Freiheit der Lehre, die Freiheit bei der Durchführung von Forschung, die Autonomie der Hochschulen, die Selbstverwaltung in der Hochschulbildung von wissenschaftlichem Personal und Studierenden sowie Beschäftigungssicherheit. Die Resultate zeigen an, dass der Begriff der institutionellen Autonomie missdeutet wird, und dass Selbstverwaltung und Beschäftigungssicherheit erodieren. Im Gegensatz dazu beinhaltet die Bewertung des De-facto-Schutzes der akademischen Freiheit die Verwendung einer Umfrage, welche den Zustand des Schutzes der akademischen Freiheit in den europäischen Ländern in der Praxis betrachtet. Das Pilotvorhaben der Umfrage ist an einer englischen Universität durchgeführt worden. Die Umfrage wurde zur Beteiligung für das europäische Hochschulpersonal online zur Verfügung gestellt. Während in einigen Ländern starke Reaktionen eingingen, muss in anderen Ländern die Teilnahme gesteigert werden. Somit war bisher nur ein Teil der Datenanalyse möglich. Sie muss wiederholt werden, sobald eine ausreichende Rücklaufquote erreicht wurde. Die gesammelten Daten werden gemäß anerkannter statistischer Methoden analysiert. Bis jetzt hat die Analyse ergeben, dass sich der De-facto-Schutz der akademischen Freiheit auf einem relativ niedrigem Niveau bewegt. Man wird im Endeffekt die Einstufungen für den rechtmäßigen und den tatsächlichen Schutz der akademischen Freiheit in den europäischen Staaten kombinieren, um zu einer Gesamtklassifizierung zu gelangen. Die Erkenntnisse des SAFE-Projekts werden demnächst in renommierten Fachzeitschriften veröffentlicht. Diskussionen auf internationaler, nationaler und institutioneller Ebene über Korrekturmaßnahmen zur Wiederherstellung der akademischen Freiheit werden durch diese Resultate erleichtert. Auf diese Weise kommt ein besserer Schutz der akademischen Freiheit in Europa in Sicht.

Schlüsselbegriffe

akademische Freiheit, wissensbasierte Wirtschaft in Europa, UNESCO, Menschenrechte, Redefreiheit, höhere Bildung, Selbstverwaltung, Beschäftigungssicherheit, Arbeitsplatzsicherheit

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