Industrie und Verbraucherverbände uneins über Kennzeichnung genetisch veränderter Lebensmittel
Die Umsetzung der neuen Vorschläge über die Verfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen (GVO) werde sowohl schwierig als auch kostspielig, erklärten Vertreter der Lebensmittel- und der Biotechnologiebranche bei einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament am 25. April. Wie der Verband der Getränke- und Lebensmittelindustrie in der Europäischen Union (CIAA) im Parlament sagte, könnten die Vorschläge, die im Juli vergangenen Jahres von der Europäischen Kommission vorgelegt wurden, zu Verwechslungen von Produkten, die von GV-Erzeugnissen abgeleitet sind, solche aber nicht enthalten, und traditionellen, nicht genetisch veränderten Produkten führen. Der Schwellenwert von einem Prozent GVO-Anteil, über dem eine Kennzeichnung erforderlich ist, bedeute, dass manche Produkte, die modifiziertes genetisches Material enthalten, nicht als solche gekennzeichnet werden, sodass die Verbraucher irregeleitet werden könnten, fügte die CIAA hinzu. Der Biotechnologie-Industrieverband EuropaBio teilt die Bedenken der CIAA. In seinen Augen sind die neuen Auflagen zudem anfällig für Betrügereien, da die Kennzeichnung selbst in Fällen wie etwa GV-Derivativen, wo das Erzeugnis nicht auf das Vorhandensein genetisch veränderter Organismen getestet werden kann, vorgeschrieben ist. Das Europäische Büro der Verbraucherverbände (BEUC) unterstützt jedoch die Vorschläge der Kommission, da die Verbraucher ungeachtet des GVO-Anteils der Lebensmittel ein Recht auf eine Kennzeichnung hätten. Beate Kettlitz, Referentin für Lebensmittelfragen beim BEUC, sagte gegenüber CORDIS-Nachrichten, Vertreter der Verbraucher und der Industrie seien in der Frage der Kennzeichnung geteilter Meinung. Nach ihren Worten befürworteten Verbraucherverbände die Angabe der Herkunft eines Produkts, selbst wenn Tests nicht möglich sind, während Vertreter der Industrie der Auffassung seien, dass Tests Voraussetzung für eine ehrliche Kennzeichnung sind. Da der Kennzeichnungs-Schwellenwert von einem Prozent GVO-Anteil, den die Kommission genannt hatte, dem Verbraucher keine 100-prozentige Garantie biete, sei ein pragmatischer Ansatz erforderlich, sagte Kettlitz. Das BEUC würde jedoch eine jede Abänderung durch das Parlament, die einen niedrigeren Schwellenwert vorsieht, unterstützen. Kettlitz fügte hinzu, dass die Anhörung, die nur einen Tag vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen stattfand, "spät, aber nicht zu spät" erfolgte und ein geeignetes Forum für den Meinungsaustausch darstellte. Über die Vorschläge, die in einem Bericht des österreichischen MdEP Karin Scheele und einem weiteren des griechischen MdEP Antonios Trakatellis enthalten sind, stimmt am 4. Juni der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik des Europäischen Parlaments ab. Im Juli sind sie dann Gegenstand einer Plenarsitzung des Parlaments.