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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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Kommission beschwichtigt ethische Bedenken mit Liste von nicht im RP6 finanzierten Bereichen

Als Reaktion auf die Besorgnisse von Abgeordneten des Europäischen Parlaments und einiger Mitgliedstaaten hinsichtlich ethischer Fragen in Verbindung mit dem nächsten Rahmenprogramm (RP6) hat die Kommission eine offizielle Erklärung abgegeben, in der klargestellt wird, welche ...

Als Reaktion auf die Besorgnisse von Abgeordneten des Europäischen Parlaments und einiger Mitgliedstaaten hinsichtlich ethischer Fragen in Verbindung mit dem nächsten Rahmenprogramm (RP6) hat die Kommission eine offizielle Erklärung abgegeben, in der klargestellt wird, welche Forschungsbereiche keine Gemeinschaftsmittel erhalten werden. "In Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum vorgeschlagenen Sechsten Rahmenprogramm und nach Konsultation der Europäischen Ethik-Beratergruppe vertritt die Kommission die Auffassung, dass die folgenden Forschungsbereiche nicht unter dem Rahmenprogramm finanziert werden sollten", so der Beginn der Erklärung. Die folgenden Bereiche werden in der Stellungnahme genannt: - Forschungsaktivitäten mit dem Ziel des Klonens von Menschen für reproduktive Zwecke; - Forschungsaktivitäten zur Änderung des genetischen Erbguts des Menschen, wodurch diese Änderungen vererbbar werden können; - Forschungsaktivitäten zur Erzeugung menschlicher Embryonen nur für Forschungszwecke oder zur Beschaffung von Stammzellen, einschließlich mittels somatischer Zellkernübertragung. In der Erklärung wird auch deutlich gemacht, dass Tierversuche nicht durch das RP6 finanziert werden sollten, wenn andere Methoden möglich sind. "Diese Erklärung ist nicht Teil des Rahmenprogramms, sollte jedoch einen verbindlichen Charakter haben. Sie wird eine Leitlinie für die spezifischen Programme darstellen", so die Erklärung der Kommission. "Mein Ziel sollte, wie Sie wissen, keineswegs als Plan zur Harmonisierung von Regeln im ethischen Bereich auf europäischer Ebene verstanden werden. Die Kommission hat lediglich die Absicht, die europäische Forschung unter Berücksichtigung der Prioritäten der einzelnen Mitgliedstaaten und ihrer Parlamente zu fördern", so Forschungskommissar Philippe Busquin in seiner Antwort auf die Bitte um eine Stellungnahme der Kommission.

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