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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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EuroCommerce empfiehlt Richtlinie statt Verordnung über kommerzielle Kommunikation

EuroCommerce, die Vertretung von Einzelhandel, Großhandel und Außenhandel bei der EU, hat vorgeschlagen, dass die Kommission eine Richtlinie statt einer Verordnung zur Harmonisierung der kommerziellen Kommunikation erlässt, da eine Verordnung für einige Unternehmen, insbesonde...

EuroCommerce, die Vertretung von Einzelhandel, Großhandel und Außenhandel bei der EU, hat vorgeschlagen, dass die Kommission eine Richtlinie statt einer Verordnung zur Harmonisierung der kommerziellen Kommunikation erlässt, da eine Verordnung für einige Unternehmen, insbesondere KMU (kleine und mittlere Unternehmen), Schwierigkeiten mit sich bringen könnte. "EuroCommerce unterstützt im Prinzip die Ziele der Kommission, die kommerzielle Kommunikation zu harmonisieren", heißt es im Positionspapier der Organisation. Der Verband ist sich bewusst, dass eine weitere Liberalisierung notwendig ist, um Hindernisse für den Binnenmarkt aus dem Weg zu räumen, stellt aber in Frage ob "der aktuelle Vorschlag geeignet und im täglichen Geschäft praktikabel" ist. Im März führte die Kommission eine öffentliche Konsultation über die Haupthindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (Business to Business - B2B) durch. Die Kommission ist besorgt darüber, dass die Wirtschaft diese neuen Praktiken nur zögerlich nutzt, und möchte den Mangel an Vertrauen beseitigen, auf dem diese Zurückhaltung beruht. Das Positionspapier bemängelt u.a. dass die Unternehmen verpflichtet werden sollen, Verbrauchern Informationen zu geben. Dies könnte insbesondere KMU stark belasten. Eine Richtlinie würde mehr Flexibilität bei der Umsetzung auf nationaler Ebene ermöglichen. Verschiedene Mitglieder von EuroCommerce stellen die Umsetzung der Verordnung in ihrer jetzigen Fassung in Frage, da im Gemeinschaftsrecht Bestimmungen über die Harmonisierung fairer Handelspraktiken in den B2B und B2C (Business to Consumer - Unternehmen-Verbraucher) -Beziehungen fehlen. Einige Mitglieder bezweifeln auch, ob die Informationspflicht den beabsichtigten Zweck des fairen Wettbewerbs und des Verbraucherschutzes voll erfüllen kann. Ferner werden in dem Papier Bedenken bezüglich der Bekanntgabe sensibler Geschäftsdaten geäußert, die mit den Vertragsbeziehungen mit Lieferanten zusammenhängen.

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