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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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Beihilfenanzeiger zeigt Umorientierung der Mittel auf FuE und KMU

Die Europäische Kommission hat einen aktuellen Anzeiger für staatliche Beihilfen veröffentlicht. Daraus ergibt sich eine Tendenz zum Abbau der staatlichen Beihilfen und eine Umlenkung der Beihilfen auf horizontale Ziele wie beispielsweise Forschung und Entwicklung (FuE) und di...

Die Europäische Kommission hat einen aktuellen Anzeiger für staatliche Beihilfen veröffentlicht. Daraus ergibt sich eine Tendenz zum Abbau der staatlichen Beihilfen und eine Umlenkung der Beihilfen auf horizontale Ziele wie beispielsweise Forschung und Entwicklung (FuE) und die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Mit dem Anzeiger soll größere Transparenz hergestellt und das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Kontrolle staatlicher Beihilfen geschärft werden, die sich im Jahre 2000 in der EU auf 82 Milliarden Euro beliefen. Anlässlich des Europäischen Rates im März 2001 in Stockholm wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Gesamtbeihilfeniveau herabzusetzen und die Beihilfen auf horizontale Zielsetzungen von gemeinsamem Interesse und nachweisbare Marktmängel auszurichten. Diese Ziele wurden vom Europäischen Rat im März 2002 in Barcelona bekräftigt. Neben der FuE und der Förderung von KMU umfassen sie auch den Umweltschutz und die Ausbildung. "Die Mitgliedstaaten müssen ihr Beihilfeniveau weiter reduzieren und die Gewährung von Beihilfen stärker auf Bereiche von gemeinsamem Interesse wie Umwelt, Beschäftigung, FuE sowie kleine und mittlere Unternehmen konzentrieren", so der für Wettbewerb zuständige EU-Kommissar Mario Monti. "Sie sollten ihre Beihilfepolitik überdenken und prüfen, ob die Gewährung staatlicher Beihilfen stets das beste Mittel ist, um gewisse Marktmängel zu korrigieren, und auch die Wirksamkeit der gewährten Beihilfe bewerten", fügte er hinzu. Zwischen 1996/98 und 1998/2000 hat der Anteil der Beihilfen für horizontale Ziele um mehr als 13 Prozentpunkte zugenommen. Diese Entwicklung war in unterschiedlichem Ausmaß in sämtlichen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Österreichs zu beobachten, wo ihr bereits relativ hoher Anteil geringfügig zurückging. Staatliche Beihilfen für KMU sind aus Sicht der Kommission gerechtfertigt, da sie weniger leicht Zugang zu externer Finanzierung und Informationen erhalten und besonders verwundbar gegenüber schweren Verwaltungslasten und Änderungen des rechtlichen Umfelds sind. Im Beihilfenanzeiger bezweifelt die Kommission jedoch, ob staatliche Beihilfen die wirksamste KMU-Förderung darstellen. "Die politisch Verantwortlichen sollten im Einzelfall überlegen, welche Maßnahmen - Beihilfen, Beratungs- und Informationsleistungen, Intensivierung von Strukturreformen oder ein Maßnahmenmix - den Marktnachteilen für KMU am besten entgegenwirken. Zur Bewertung der Marktfolgen und der Wirksamkeit staatlicher KMU-Beihilfen im Vergleich zu anderen Politikinstrumenten ist weitere Forschung erforderlich", heißt es im Beihilfenanzeiger.

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