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Liikanen begrüßt Zustimmung des EP zur Datenschutzrichtlinie

Das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Kommissionsmitglied Erkki Liikanen hat die Zustimmung des Europäischen Parlaments am 30. Mai zu einer Richtlinie über Datenschutzregeln im Bereich der elektronischen Kommunikation begrüßt. Das Parlament hat einem...

Das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Kommissionsmitglied Erkki Liikanen hat die Zustimmung des Europäischen Parlaments am 30. Mai zu einer Richtlinie über Datenschutzregeln im Bereich der elektronischen Kommunikation begrüßt. Das Parlament hat einem Kompromiss über die vorgeschlagene Richtlinie für den Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre im Bereich der elektronischen Kommunikation zugestimmt. Der Kompromiss wurde in den letzten Monaten zwischen dem spanischen Ratsvorsitz, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament ausgehandelt. Nachdem das Parlament der Richtlinie jetzt zugestimmt hat, wird sie in den nächsten Monaten förmlich verabschiedet und bis Ende 2003 in Kraft treten. Kommissar Liikanen erklärte: " Ich begrüße das Ergebnis des heutigen Parlamentsvotums. Das Paket von Rechtsvorschriften für die Telekommunikation ist jetzt vollständig abgeschlossen. Dies wird den Bürgern Europas und der Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft zugute kommen." Die Verabschiedung der Richtlinie wird sich wie folgt auswirken: - Die EU schafft einen Präzedenzfall von weltweiter Bedeutung, indem sie für die unverlangte Zusendung von elektronischer Werbepost einheitlich den Grundsatz festlegt, dass es dazu der Zustimmung des Empfängers bedarf. Diese Regelung gilt auch für SMS und andere elektronische Mitteilungen; - Die Bürger werden bestimmen können, ob ihre Telefonnummern für das Mobilfunk- oder Festnetz, ihre elektronische Postadresse und ihre Anschrift in öffentlichen Verzeichnissen erscheinen sollen; - Die Nutzung von der Persönlichkeitssphäre zuzuordnenden Ortsdaten, mit denen sich der genaue Aufenthaltsort von Mobilfunknutzern ermitteln lässt, wird ebenfalls der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers unterliegen; - Unsichtbare Identifizierungsmittel, beispielsweise so genannte Cookies im Internet, mit denen Informationen über das Nutzerverhalten gesammelt werden können, dürfen nur verwendet werden, wenn der Nutzer ausreichend über den Zweck dieser Mittel informiert wurde. Der Nutzer sollte auch die Möglichkeit haben, solche Identifizierungsmittel abzulehnen. Die Debatte über die Speicherung von Kommunikationsdaten für Strafverfolgungszwecke führte zu einer neuen Kompromissformulierung, nach der die auf den Menschenrechten gründenden Schutzmechanismen, die für nationale Maßnahmen vorgeschrieben sind, gestärkt werden. Die Richtlinie umfasst jedoch keine rechtlich verbindlichen Vorschriften, die solche Maßnahmen entweder erlauben oder verhindern würden, da sie laut der Kommission nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.