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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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MdEP verlangen 0,5-Prozent-Schwelle für die Kennzeichnung zugelassener GVO

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat einen Bericht verabschiedet, in dem er die Verschärfung der vorgeschlagenen Verordnungen der Kommission über die Etikettierung und Zulassung von genetisch veränderten (GV-) Lebensmitteln und Futtermitteln verlangt. Der in er...

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat einen Bericht verabschiedet, in dem er die Verschärfung der vorgeschlagenen Verordnungen der Kommission über die Etikettierung und Zulassung von genetisch veränderten (GV-) Lebensmitteln und Futtermitteln verlangt. Der in erster Lesung behandelte Bericht des deutschen MdEP Karin Scheele über die Zulassung und Kennzeichnung von genetisch veränderten (GV-) Lebensmitteln und Futtermitteln wurde nur von einer knappen Mehrheit von 28 gegen 22 MdEP angenommen. Die Vorschläge der Kommission enthalten Bestimmungen über eine Schwelle, über der eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel oder Futtermittel besteht, die fahrlässig mit zugelassenen GVO kontaminiert wurden. Der Bericht verlangt eine Senkung des vorgeschlagenen Schwellenwerts für den Status "GV-frei" von einem Prozent Kontaminierung mit GV-Material auf 0,5 Prozent. Allerdings sprach sich der Ausschuss gegen einen Schwellenwert für nicht zugelassene GVO aus, da damit die EU-Bestimmungen im Bereich der Biosicherheit unterlaufen würden. Bei der Abstimmung über den in erster Lesung behandelten Bericht des griechischen MdEP Antonios Trakatellis stimmte die Mehrheit der Mitglieder des Umweltausschusses für strengere Regeln über die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln aus genetisch veränderten Organismen (GVO). Der Ausschuss begrüßte zwar insgesamt die Ziele des Vorschlags der Kommission über die Rückverfolgbarkeit von GVO sowie von aus GVO hergestellten Lebens- und Futtermitteln, doch gingen die Vorschläge zahlreichen MdEP nicht weit genug, sodass sie sogar noch strengere Regeln verlangten. Der Ausschuss verabschiedete einen Änderungsantrag, in dem es heißt, dass die Wirtschaft bei der Einführung von GV-Produkten auf dem Markt sicherstellen muss, dass Produkte, die Material aus Tieren enthalten, die mit GV-Futtermitteln ernährt wurden, oder eine in dieser Weise hergestellte Zutat enthalten, deutlich als solche gekennzeichnet werden müssen. In einem anderen Änderungsantrag heißt es, dass zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Tierprodukten aus mit GVO ernährten Tieren außerdem Maßnahmen zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit der Tiere selbst getroffen werden müssen. Der Ausschuss war in Anbetracht der möglichen Verzögerung, bevor Gesundheitsprobleme offensichtlich werden, der Auffassung, dass Aufzeichnungen eher über zehn als über fünf Jahre geführt werden sollten. Beide Berichte sind zur Debatte während der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Juli in Straßburg vorgesehen.

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