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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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Rat nimmt RP6-Teilnahmeregeln an

Kurz vor der RP6-Startkonferenz in Brüssel hat der Ministerrat die Vorschläge der Kommission für die Teilnahmeregeln am Sechsten Rahmenprogramm (RP6) angenommen. Das Dokument enthält die Regeln hinsichtlich der Teilnahme an einem EU-geförderten Projekt, einschließlich der För...

Kurz vor der RP6-Startkonferenz in Brüssel hat der Ministerrat die Vorschläge der Kommission für die Teilnahmeregeln am Sechsten Rahmenprogramm (RP6) angenommen. Das Dokument enthält die Regeln hinsichtlich der Teilnahme an einem EU-geförderten Projekt, einschließlich der Fördermechanismen, der vorgesehenen Förderart für die ausgewählten Projekte, der Veröffentlichung der Ergebnisse, des Schutzes der geistigen Eigentumsrechte, der Richtlinien für die Bewertung eingereichter Vorschläge und des Vertrags zwischen der Kommission und den Projektteilnehmern. Der ursprüngliche Vorschlag wurde von der Kommission am 11. September 2001 vorgelegt und nach Erörterungen im Europäischen Parlament und dem Forschungsrat entsprechend geändert. Die Zustimmung des Rats enthält eine unilaterale Erklärung Portugals für die Enthaltung des Landes bei der Abstimmung über die Teilnahmeregeln. "Portugal sieht keinen Grund für die Nichtaufnahme [...] einer Bestimmung, die die besondere Natur der neuen Instrumente schützt", so die Erklärung. "Portugal war immer der Meinung, dass Exzellenznetze und größere integrierte Projekte in ihrer Konzeption und Umsetzung so offen wie möglich gehalten werden sollten, da die Gefahr besteht, dass gemeinschaftliche Fördermittel zur Förderung von Projekten verwendet werden, die bereits leistungsfähig sind und gut funktionieren, obwohl eigentlich Projekte unterstützt werden sollen, die noch ausreichend Raum für Verbesserung der Qualität von Arbeit und Ergebnissen bieten." Portugal ist ebenfalls der Meinung, dass mindestens fünf Teilnehmer an jedem EU-geförderten Projekt teilnehmen sollten, während es im Vorschlag der Kommission nur drei Teilnehmer sind.