Forschungsminister vereinbaren, einander "besser zuzuhören"
Die Mitglieder des Rats "Wettbewerbsfähigkeit" der EU vereinbarten am 26. November, bei der Umsetzung nationaler Forschungspolitiken einander "besser zuzuhören", bei der Umsetzung eines Biotechnologieplans mit der Kommission zusammenzuarbeiten und ein Pilotprogramm unter Anwendung von Artikel 169 zu erstellen, um die nationalen Forschungsprogramme für die AIDS-, Malaria- und Tuberkuloseforschung zusammenzubringen. Wenn man einander besser zuhören würde, würde die Zersplitterung reduziert und die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums (EFR) unterstützt, beschlossen die europäischen Forschungsminister. Der dänische Minister für Wissenschaft Helge Sander schlug außerdem konkretere Mechanismen vor, die zu einer systematischeren Koordination der europäischen Forschungs- und Innovationsbemühungen führen könnten. "Wir haben jetzt eine Verpflichtung seitens der Mitgliedstaaten, dies voranzubringen", sagte Sander. "Es geht jetzt darum, konkretere Mechanismen einzuführen, damit wir wissen, wer was tut. Dies wird in naher Zukunft passieren." "Wir müssen unser Möglichstes tun, um die grenzüberschreitende Freizügigkeit der Forscher sicherzustellen - heutzutage müssen sie Zeit und Energie für Bürokratie aufwenden, was nichts mit Wissenschaft zu tun hat. Dies wird meiner Meinung nach nicht nur beträchtliche Auswirkungen darauf haben, was unsere Investitionen bringen, sondern sicherlich auch auf die Qualität der Forschung", fügte Sander hinzu. Bei der Diskussion der Mitteilung der Kommission "Biowissenschaften und Biotechnologie - eine Strategie für Europa" betonte der Rat die Notwendigkeit von Ansätzen, die Fragen der Biosicherheit im Zusammenhang mit neuen Technologien und gesellschaftlichen Bedürfnissen berücksichtigen. Die Vorteile und Risiken sollten ebenfalls kontinuierlich bewertet werden, vereinbarten die Minister. Der Rat forderte die Kommission auf, die Umsetzung eines Plans zu koordinieren, der unter anderem die Überwachung der Wettbewerbsfähigkeit des Biotechnologiesektors der EU, insbesondere die Rahmenbedingungen, Unternehmertätigkeit und funktionierende Märkte, Forschung und Innovation, öffentlich-private Kooperation und den gesellschaftlichen Dialog, umfassen würde. Die Kommission ist außerdem mit der Überwachung und dem Vorantreiben der Umsetzung des Plans sowie der Förderung der sektorenübergreifenden Koordination in für die Biotechnologie relevanten Bereichen betraut. Die Kommission wird jährlich über die Umsetzung des Plans Bericht erstatten. Die Minister erkannten an, dass sämtliche Ansätze zur Biotechnologie alle Mitgliedstaaten verpflichten sollten und alle politischen Bereiche und Instrumente, die für die Förderung der Branche zur Verfügung stehen, ohne einen dauerhaften gesellschaftlichen Dialog zu vernachlässigen, sowie wissenschaftsbasierte Rechtsvorschriften und die Achtung der vielfältigen Ansichten und die Wahlfreiheit umfassen sollten. Der europäische Forschungs- und Innovationsraum werde besonders hilfreich sein durch die Bereitstellung eines strukturierenden Effekts und die Überwindung der Zersplitterung der Mittel und des Mangels an kritischer Masse, stellten die Minister fest. Um den europäischen Biotechnologiesektor zu stärken, müssen die Mitgliedstaaten die künftigen Anforderungen an die spezifischen Kompetenzen von Wissenschaftlern, Technikern, Ingenieuren und Managern in den verschiedenen Bereichen der Biowissenschaften bewerten. Der Rat forderte die Industrie und die Hochschulen auf, dies durch die Entwicklung von Tools zu unterstützen und einen Beitrag in ihren eigenen Kompetenzbereichen zu leisten, zum Beispiel durch Mitarbeiteraustausche und Partnerschaften mit Forschungsakademien. Die öffentlichen Behörden müssen eine proaktive Rolle übernehmen und die ethischen Gremien innerhalb der EU sollten ihren Dialog verstärken. Der Rat stellte fest, dass die Biotechnologie zu Fortschritt und Wirtschaftswachstum in den Entwicklungsländern beitragen könnte, betonte jedoch, dass die Biotechnologieanwendungen den Wünschen der betreffenden Länder entsprechen müssten. Der Rat bekräftigte seine Absicht, den Vorschlag für ein Pilotprogramm unter Anwendung von Artikel 169 weiterzuverfolgen. Der Vorschlag würde es der Gemeinschaft ermöglichen, an Forschungs- und Entwicklungsprogrammen teilzunehmen, die von Gruppen von Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Die Minister unterstrichen, dass es für die Durchführung dieser Maßnahmen wichtig sei, die Verpflichtung zu finanziellen und Humanressourcen auf nationaler Ebene sicherzustellen, gegebenenfalls einschließlich der Verpflichtung von Drittländern. Sie betonten außerdem die Bedeutung einer sehr starken Beteiligung der Entwicklungsländer an allen Aspekten des Programms, einschließlich des Entscheidungsprozesses. Weitere Themen, die auf der Ratstagung diskutiert wurden, waren die Mitteilung der Kommission "Verbesserung des Unternehmensumfelds", eine Mitteilung über die Erhöhung der Forschungsausgaben auf drei Prozent des BIP und das Gemeinschaftspatent.
Länder
Dänemark