MdEP fordert EU-Inspektionsbehörde zur Prüfung von Laboren für Tierversuche
Das britische MdEP Jill Evans wird dem Europäischen Parlament am 4. Dezember einen Initiativ-Entschließungsentwurf vorlegen, in dem sie einen verbesserten Schutz der für Versuche verwendeten Tiere und ein Gremium zur stichprobenartigen Prüfung von Laboratorien fordert. Evans weist in ihrem Bericht darauf hin, dass noch nicht alle Mitgliedstaaten die aktuelle Richtlinie (86/609/EWG) zu diesem Thema zufriedenstellend umgesetzt haben und fordert die Kommission auf, die Richtlinie bis Ende 2003 zu ändern. In dem Entschließungsentwurf wird die Einrichtung einer zentralen EU-Inspektionsbehörde verlangt, die zur Durchführung unangekündigter Kontrollen befugt ist und gegebenenfalls Genehmigungen aberkennen kann. Außerdem wird es als erforderlich erachtet, dass eine zentrale Datenbank für genehmigte Tierversuche eingerichtet wird. Der Ausschuss für Umweltfragen des Parlaments wünscht eine Überarbeitung der Richtlinie und eine Ausrichtung des Geltungsbereichs der Richtlinie am Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats, das sich auch auf die Verwendung von Tieren in Unterricht und Ausbildung bezieht. In seinen Empfehlungen führt der Ausschuss aus, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollten, ein ethisch begründetes Überprüfungsverfahren als Teil des Systems für die Genehmigung von Tierversuchen einzurichten. Außerdem sollen ethisch nicht hinnehmbare Tierversuche verboten werden. Dazu gehören laut dem Ausschuss die Entwicklung und Tests von chemischen Waffen und von Kosmetik sowie die Verwendung von in freier Wildbahn gefangenen Primaten. Gemäß dem Entschließungsentwurf sollten für Genehmigungsverfahren strengere Kriterien gelten. Als Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung für die Durchführung von Tierversuchen soll der Antragsteller nachweisen müssen, dass die Versuche für Tiere oder Menschen von Nutzen sind und dass die gewünschten Resultate nur durch die Verwendung lebender Tiere erzielt werden können. Weiterhin sei es erforderlich, Grenzen für die Belastungen festzusetzen, denen die Tiere ausgesetzt werden dürfen, und sicherzustellen, dass Versuche nicht genehmigt werden, wenn diese Grenzen überschritten werden.