Busquin drängt auf weltweites Verbot der Klonierung von Menschen
Am 8. Januar hat das für Forschung zuständige Mitglied der Europäischen Kommission, Philippe Busquin, erneut bestätigt, dass er die Schaffung einer weltweiten Konvention, die die reproduktive Klonierung von Menschen untersagt, uneingeschränkt unterstützen werde. Seine Erklärung folgt auf die Bekanntgabe der Geburt der weltweit ersten Klon-Babys durch das US-Unternehmen Clonaid. Viele Experten zweifeln die Behauptungen des Unternehmens an, da es keine DNA-Tests an den beiden betreffenden Babys erlauben wird. "Reproduktive Klonierung von Menschen ist nicht nur aus ethischen und moralischen Gründen abzulehnen, sondern auch, weil es sich in wissenschaftlicher Hinsicht dabei um ein unverantwortliches Vorgehen handelt: Die Erfahrung mit Tieren hat gezeigt, dass mit der Klonierung enorme Ungewissheiten und Risiken verbunden sind", erklärte Kommissar Busquin. Der Kommissar stellte heraus, dass die Praxis der Klonierung von Menschen unmittelbar gegen Artikel 3 der Grundrechtscharta der EU verstoße und dass sämtliche Forschung in diesem Bereich von den Forschungsrahmenprogrammen der Kommission ausgenommen sei. Unter dem Sechsten Rahmenprogramm lehnt die EU es ab, Mittel für Projekte bereitzustellen, die die Klonierung von Menschen zum Ziel haben, oder darauf abzielen, das menschliche genetische Erbgut permanent zu verändern, bzw. die Schaffung menschlicher Embryonen allein zu Forschungszwecken oder als Quelle von Stammzellen zum Ziel haben. Die Konvention des Europarates über Menschenrechte und Biomedizin ist ebenso wie die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften strikt gegen die reproduktive Klonierung von Menschen. Japan hat kürzlich bekannt gegeben, dass es gemeinsam mit anderen Ländern einen weltweiten Vertrag auszuarbeiten wünscht, der diese Praxis verbietet.