Deniozos: Politisches Einvernehmen über Gemeinschaftspatent für Mai 2003 erwartet
Der neue Kompromissvorschlag der griechischen Präsidentschaft für das Gemeinschaftspatent dürfte bis spätestens Mai 2003 eine politische Einigung nach sich ziehen, sagte Dimitris Deniozos, der griechische Generalsekretär für Forschung und Entwicklung, im Gespräch mit CORDIS-Nachrichten. Die griechische Präsidentschaft legte den Kompromiss, in dem es in erster Linie um die Verwirklichung eines einheitlichen Rechtssystems geht, am 12. Februar dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) vor. Gegenüber CORDIS-Nachrichten erläuterte Deniozos die wichtigsten Bestandteile des griechischen Kompromisses. "Unser wichtigstes Anliegen sind die Fragen im Zusammenhang mit dem Rechtssystem für ein Gemeinschaftspatent [...]. Die Rolle der nationalen Patentämter, die Verteilung der Kosten und die Sprachenfrage wurden bereits unter früheren Präsidentschaften zum Großteil festgelegt." Laut Deniozos bestehen zwei gegensätzliche Positionen was den Vorschlag der Kommission über ein Rechtssystem für das Gemeinschaftspatent anbelangt. Während manche Mitgliedstaaten ein einziges Gericht für Patentrechtsstreitigkeiten befürworteten, seien andere für die Einrichtung von Regionalkammern oder dezentrale Justizstellen. Nach dem von der griechischen Präsidentschaft ausgearbeiteten Vorschlag würde aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung nur ein Gericht in Luxemburg eingerichtet, wobei jedoch eine Vertretung in den Regionen möglich wäre. "Wenn sie dies wollen, können die Mitgliedstaaten eine regionale Kammer einrichten. Dann müssen sie aber auch einen geeigneten Standort finden und die Betriebskosten übernehmen", so Deniozos. Weiter sagte Deniozos, dass Richter, indem sie mobil werden, "über Streitfälle innerhalb der Mitgliedstaaten befinden können, wobei sie aber nach wie vor zum gleichen zentralen Rechtssystem gehören". Im Verlauf des Treffens mit dem AStV seien noch weitere Themen zur Sprache gekommen, so Deniozos. Der Kompromiss lege insbesondere fest, dass Patentanmeldungen zwar nur in drei Arbeitssprachen der EU übersetzt, Patentansprüche jedoch in allen Amtssprachen der EU vorgelegt werden müssen. Darüber hinaus wurde die zentrale Rolle des Europäischen Patentamts (EPA) in der Verwaltung von Gemeinschaftspatenten unterstrichen. Wer ein Patent anmelden will, kann dies in seinem eigenen Land oder über das EPA tun. Wie Deniozos gegenüber CORDIS-Nachrichten ankündigte, wird der AStV am 19. Februar erneut zusammenkommen, um den Kompromiss zu prüfen und die Meinung des Gerichtshofs einzuholen. Es wird erwartet, dass der AStV die Angelegenheit bis zum 26. Februar abgeschlossen hat und sie der Tagung des Rates "Wettbewerbsfähigkeit" am 3. März vorlegen wird. "Einige kleinere Fragen sind noch abzuklären, [....] aber die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten sich über die wichtigste Prämisse des Vertrags einig sind, stimmt zuversichtlich", erklärte Deniozos.
Länder
Griechenland