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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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MdEP stimmen für strengere Verpflichtungen hinsichtlich der Ziele für Biokraftstoffe

Die MdEP haben für Maßnahmen gestimmt, die die Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten zur Erreichung der "Bezugwerte" der EU hinsichtlich des Anteils der im Straßenverkehr verwendeten Biokraftstoffe verstärken. Der Beschluss wurde während eines Treffens der Ausschusses für Indu...

Die MdEP haben für Maßnahmen gestimmt, die die Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten zur Erreichung der "Bezugwerte" der EU hinsichtlich des Anteils der im Straßenverkehr verwendeten Biokraftstoffe verstärken. Der Beschluss wurde während eines Treffens der Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments gefasst, bei dem die MdEP über einen Bericht von Maria del Pilar Ayuso González zur Biokraftstoff-Richtlinie der Europäischen Kommission abgestimmt haben. Bei der ersten Lesung der Richtlinie im Parlament im Juli 2002 haben die MdEP für Änderungen gestimmt, welche den Mitgliedsstaaten verbindliche Ziele zur Erhöhung des Marktanteils von Biokraftstoff auf zwei Prozent des Gesamtanteils bis 2005 und 5,75 Prozent bis 2010 auferlegt. Bei der Annahme einer gemeinsamen Position schlug der Rat jedoch vor, dass es den einzelstaatlichen Regierungen freigestellt sein sollte, ihre eigenen Ziele festzulegen, und reduzierte die Ziele auf "Bezugswerte". Die MdEP sind jedoch darauf bedacht, dass die Mitgliedsstaaten alles tun, um sauberere Kraftstoffe einzuführen. Sie haben daher die zweite Lesungsphase damit begonnen, Änderungen einzuführen, die es einem Mitgliedsstaat erschweren sollen, die Bezugswerte einfach zu ignorieren. Die erste vorgeschlagene Änderung würde die einzelstaatlichen Regierungen verpflichten, der Kommission Bericht zu erstatten, welche Maßnahmen sie verabschiedet haben, um die Ziele zu erreichen. Der Ausschuss führt außerdem an, dass diejenigen Mitgliedsstaaten, die von den Bezugswerten abweichen möchten, zur Erfüllung strenger Auflagen verpflichtet sein sollten. Abweichungen zwischen nationalen Zielen und den Bezugswerten sollten sich auf zwei Kriterien stützen: das reale nationale Potenzial zur Herstellung von Biokraftstoffen und der Anteil der nationalen Ressourcen, die für die Herstellung von Biomasse für die Verwendung als Energieträger außerhalb des Verkehrs bestimmt sind. Die MdEP möchten außerdem eine stärkere Betonung auf eine Klausel legen, welche eine Überprüfung der Richtlinie nach 2007 vorsieht. Sie sind der Meinung, dass obligatorische Ziele auferlegt werden sollten, falls die Ziele aus ungerechtfertigten Gründen oder aus Gründen, die sich nicht auf einen wissenschaftlichen Nachweis beziehen, nicht erfüllt werden. Über den Bericht wird nunmehr von allen MdEP auf einer Plenarsitzung des Parlaments abgestimmt. Wird er verabschiedet, so muss der Rat entscheiden, ob die Änderungen angenommen werden. Dies sollte einen allgemeinen Einblick geben, inwieweit die Mitgliedsstaaten bereit sind, sich ehrgeizige Ziele zur Einführung von grünen Kraftstoffen zu setzen.

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