MdEP billigen Entwurf einer Stellungnahme über klarere Leitlinien für die Software-Patentierung
Der Entwurf einer Stellungnahme, die eine klarere Definition der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen erreichen will, erhielt am 19. Februar die Unterstützung des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments. Der Entwurf stellt die Frage, "ob die Grenzen dessen, was patentierbar ist, noch klar genug sind und ordnungsgemäß umgesetzt werden, zumal die verschiedenen einzelstaatlichen Gesetze und das EPA [Europäisches Patentamt] nicht immer dieselben Kriterien zugrunde legen." Sie warnt davor, dass der derzeitige Vorschlag trotz anderslautender Behauptungen der Kommission "den Weg für eine allgemeinere Verwendung von Patenten als Modell für den Schutz von Computersoftware ebnet." Der Entwurf der Stellungnahme bezieht sich auf den Text der Richtlinie 91/250/EWG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen. Während der aktuelle Text Computerprogramme ebenso wie Geschäftsmethoden von der Patentierbarkeit ausschließt, ist deutlich geworden, dass Patente für Software und damit zusammenhängende Erfindungen für Vorrichtungen und Prozesse in technischen Bereichen erteilt worden sind, die nicht unabhängig von den von ihnen implementierten Softwarekomponenten funktionieren können. Im Hinblick auf eine genauere Definition der Kriterien für die Patentierbarkeit und damit zur Vermeidung von Missbräuchen und schädlichen Auswirkungen verlangt der Ausschuss des EP eine genauere Definition des Begriffs "computerimplementierte Erfindung", der im Vorschlag der Kommission stets wiederkehrt. Darüber hinaus misst der Entwurf der Stellungnahme der wichtigen Rolle eines Softwareprodukts als elementarer Ausdruck der Kreativität und der Selbstdarstellung besondere Bedeutung bei. Angesichts von 10 Millionen professionellen Softwareentwicklern und noch mehr Menschen, die Programme für die verschiedensten Zwecke schreiben, waren sich die MdEP einig, dass Patente nicht zur Monopolisierung von solchen Tools der Selbstdarstellung, der Kreativität und der Verbreitung von Information und Wissen beitragen dürfen. Von den Änderungsvorschlägen erhoffen sie sich, dass sie auch reine Geschäftsmethoden, gewöhnliche Computerprogramme und mathematische oder sonstige Methoden von der Patentierbarkeit ausschließen. "Eine computerimplementierte Erfindung [sollte] nicht bloß deshalb als patentierbar betrachtet werden, weil ein Computer verwendet wird oder das Programm, das in einer programmierbaren Vorrichtung, die nicht neu ist, abläuft, neuartig ist. Ein technischer Beitrag ist erforderlich", so die MdEP. Außerdem beschäftigten sich die Parlamentarier mit den Befugnissen des Europäischen Patentamts, bei denen fraglich sei, ob sie noch mit den Anforderungen im Zusammenhang mit der Harmonisierung des EU-Rechts und den Grundsätzen der Transparenz und der Verantwortung vereinbar sind. Ferner schrieb die Verfasserin der Stellungnahme, Elly Plooij-van Gorsel, dass Patente nicht die einzige Form des Schutzes seien und alternative, besser auf die Besonderheiten von Software abgestimmte Schutzsysteme mehr Beachtung finden müssten.