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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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Kommission fordert entscheidende Maßnahmen im Bereich Biowissenschaften und Biotechnologie

Es sind dringende Maßnahmen erforderlich, um den Abwärtstrend bei den Investitionen in Biotechnologie und Biowissenschaften in Europa umzukehren. So lautete die zentrale Schlussfolgerung im ersten Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission zum Aktionsplan für Europäische ...

Es sind dringende Maßnahmen erforderlich, um den Abwärtstrend bei den Investitionen in Biotechnologie und Biowissenschaften in Europa umzukehren. So lautete die zentrale Schlussfolgerung im ersten Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission zum Aktionsplan für Europäische Biowissenschaften, der am 5. März veröffentlicht wurde. Der Bericht, in dem der Fortschritt in Bereichen wie Forschung, Innovation und geistige Eigentumsrechte bewertet wird, gibt zu bedenken, dass voneinander abweichende Politiken in den Mitgliedstaaten in diesen Bereichen dazu führen könnten, dass die Ziele von Lissabon zur Wettbewerbsfähigkeit nicht erreicht werden könnten. Das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Kommissionsmitglied Erkki Liikanen äußerte sich wie folgt: "Praktisch die gesamte Biotechnologieindustrie in Europa hat wegen des Vertrauenseinbruchs in Bezug auf Investitionen in wissensbasierte Unternehmen mit Schwierigkeiten zu kämpfen. [...] Eine konzertierte Aktion unter Beteiligung öffentlicher Behörden sowie des privaten Sektors ist erforderlich, um das Investitionsklima im Bereich der Biotechnologie in Europa zu verbessern." Der 30-Punkte-Aktionsplan wurde im Januar 2002 als Teil der breiteren "Strategie für Europa in den Bereichen Biowissenschaften und Biotechnologie" der Kommission angenommen. Der Fortschrittsbericht vermerkt, dass in einigen Bereichen zwar Fortschritte erzielt worden seien, es jedoch auf anderen Gebieten noch schwerwiegende Verzögerungen gebe. "Entscheidende Maßnahmen und konkrete Verpflichtungen sind jetzt dringend erforderlich", so der Bericht. In Bezug auf die Forschung werden in dem Bericht die rechtzeitige Annahme des Sechsten Rahmenprogramms (RP6) sowie die Bereitstellung von 2,225 Milliarden Euro für Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie-Projekte begrüßt. In dem Bericht wird jedoch auch betont, dass durch private Investitionen in diesem Bereich, die sich im letzten Jahr auf 7,5 Milliarden Euro beliefen, ein weitaus größerer Beitrag zu den gesamten Forschungsinvestitionen geleistet worden sei und dass die Forschung unweigerlich darunter leiden würde, wenn sich der Abwärtstrend bei der Förderung durch die Privatwirtschaft weiter fortsetze. Gemäß dem Bericht könnte dem Negativtrend bei den privaten Investitionen beispielsweise durch einen besseren Schutz der geistigen Eigentumsrechte begegnet werden. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation die Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen in innerstaatliches Recht umzusetzen und den Vorschlag für ein Gemeinschaftspatent rasch zu verabschieden. Die neuen Rechtsvorschriften über die Rückverfolgbarkeit und die Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen (GVO) sowie über GV-Lebens- und Futtermittel berücksichtigen die Bedenken der Bevölkerung und sollten die Akzeptanz der Verwendung von GVO bei den Verbrauchern fördern. Es sollten daher Maßnahmen gegen den Rückgang der europäischen Feldversuche im Bereich der GVO ergriffen werden, so der Bericht. Forschungskommissar Philippe Busquin erläuterte in diesem Zusammenhang: "[...] die Zahl der Anmeldungen von GVO-Feldversuchen in der EU [ging] im Zeitraum 1998 bis 2001 um 76 Prozent zurück. Jetzt, da berechtigte verbraucher- und umweltspezifische Bedenken durch strenge Rechtsvorschriften der EU erfasst wurden, ist es an der Zeit, dass dieser Abwärtstrend umgekehrt wird. Wenn wir nicht reagieren, werden wir von der Technologie abhängig sein, die in den kommenden zehn Jahren anderswo in der Welt entwickelt wird."

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