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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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Kommission kündigt Leitlinien über die Koexistenz genetisch veränderter, konventioneller und ökologisch angebauter Pflanzen an

Die Europäische Kommission hat angekündigt, sie werde Leitlinien für die Lösung des Problems der Koexistenz genetisch veränderter (GV), konventioneller und ökologisch angebauter Pflanzen aufstellen. Diese Zusage schloss sich an die politische Erörterung dieses Themas durch di...

Die Europäische Kommission hat angekündigt, sie werde Leitlinien für die Lösung des Problems der Koexistenz genetisch veränderter (GV), konventioneller und ökologisch angebauter Pflanzen aufstellen. Diese Zusage schloss sich an die politische Erörterung dieses Themas durch die Kommission am 5. März an, bei der man sich mit dem Konzept der Koexistenz, den bislang durchgeführten Arbeiten, möglichen Betriebsführungsmaßnahmen, der Frage der Haftung und politischen Optionen befasste. In einer Stellungnahme kündigte ein Sprecher der Kommission an, diese Diskussionen würden als Grundlage für einen Runden Tisch zu diesem Thema am 24. April dienen. Kurz darauf würden Leitlinien für die Lösung des Problems vorgelegt. Weiter heißt es in der Stellungnahme, das Problem der Koexistenz gehe auf das Prinzip zurück, wonach Landwirte selbst entscheiden können, welche Kulturpflanzen sie anbauen. Diese Entscheidungsfreiheit werde durch die unbeabsichtigte Kontamination von nicht genetisch veränderten Kulturpflanzen durch genetisch veränderte Organismen (GVO) und umgekehrt in Frage gestellt. "Die Koexistenz wirft Fragen auf, die beantwortet werden müssen", sagte Franz Fischler, für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei zuständiges Kommissionsmitglied. "Damit keine Missverständnisse aufkommen: Bei der Koexistenz geht es um wirtschaftliche und rechtliche Fragen, nicht um Risiken oder Lebensmittelsicherheit, denn in der EU dürfen ohnehin nur zugelassene genetisch veränderte Kulturen angebaut werden", fügte er hinzu. Das offensichtlichste Beispiel für Einkommenseinbußen sind konventionelle oder ökologische Landwirte, die ihre Erzeugnisse wegen einer zufälligen Beimischung von GVO, die über dem zulässigen Schwellenwert liegt, billiger verkaufen müssen. Genauso jedoch könnten genetisch veränderte Kulturpflanzen mit besonderen Eigenschaften an Wert verlieren, wenn sie durch nicht veränderte Kulturen ohne diese Eigenschaften kontaminiert würden. Zu den Betriebsführungsmaßnahmen, die die Kommission prüfen wird, zählen Sicherheitsabstände zwischen den Feldern, Pollenbarrieren sowie Fruchtwechsel und Bepflanzungsvorkehrungen für unterschiedliche Blütezeiten. Zur Frage der GVO-freien Gebiete erklärte die Kommission, dass solche Vereinbarungen auf lokaler Ebene getroffen werden könnten, schloss aber die Möglichkeit eines GVO-Verbots in bestimmten Mitgliedstaaten aus, da solche Maßnahmen die grundlegenden Freiheiten einschränkten und dem Grundsatz der Koexistenz widersprächen. Auf die Forderung, Fragen der Haftung und des Schadenersatzes im Zusammenhang mit einer Beimischung auf EU-Ebene zu regeln, erklärte die Kommission, zunächst sei zu prüfen, ob das geltende nationale Recht nicht bereits für solche Fälle ausreicht. Zur weiteren Vorgehensweise der Kommission in dieser Frage erklärte Fischler: "Der nächste Schritt wird die ausführliche Erörterung der Optionen mit den Mitgliedstaaten und den Beteiligten sein. Dann wird die Kommission rasch Leitlinien vorlegen."

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