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Debatte über RP6-Finanzierung für Stammzellenforschung mit Veröffentlichung des Kommissionsberichts eingeleitet

Die wissenschaftlichen, ethischen und rechtlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Forschung an humanen embryonalen Stammzellen und humanen Embryonen unter dem Sechsten Rahmenprogramm (RP6) sind in einem am 7. April veröffentlichten Bericht der Kommission ...

Die wissenschaftlichen, ethischen und rechtlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Forschung an humanen embryonalen Stammzellen und humanen Embryonen unter dem Sechsten Rahmenprogramm (RP6) sind in einem am 7. April veröffentlichten Bericht der Kommission einer Prüfung unterzogen worden. Ursprünglich war die Finanzierung für Stammzellenforschung unter der Priorität eins "Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie im Dienste der Gesundheit" vorgesehen. Im Jahr 2002 vereinbarte die Kommission jedoch, während der Anfangsphase des RP6 keine Forschungsprojekte zu finanzieren, bei denen humane Embryonen und humane embryonale Stammzellen verwendet werden (mit Ausnahme von Projekten, bei denen konservierte oder isolierte humane embryonale Stammzellen in Kultur verwendet werden). Es wurde vereinbart, dass die Kommission einen Bericht zu dem Thema mit dem Ziel entwerfen würde, eine Diskussion anzuregen und vor Ende 2003 einen Kompromiss zu erzielen. Der besagte Bericht liefert einen Überblick über die verschiedenen Typen von Stammzellen und das Potenzial der Stammzellentherapie hinsichtlich durchführbarer Behandlungen für Patienten mit Verletzungen und chronischen Krankheiten wie Diabetes und Parkinson. In dem Bericht werden außerdem die ethischen Fragen um die humane embryonale Stammzellenforschung angesprochen. Hinsichtlich der moralischen Annehmbarkeit der Forschung bezieht sich der Bericht auf Stellungnahme 15 der europäischen Beratergruppe für ethische Fragen im Bereich der Wissenschaft und der neuen Technologien (EGE), in der es heißt, dass "die Schaffung von Embryos lediglich zu Forschungszwecken ernsthafte Bedenken hervorruft, da sie einen weiteren Schritt in der Instrumentalisierung des menschlichen Lebens darstellt". Weiter heißt es darin, dass "es kein Argument für den Ausschluss der Finanzierung dieser Art von Forschung aus dem Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union gibt, falls die Forschung die in diesem Programm definierten ethischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt". Dem für Forschung zuständigen Kommissionsmitglied Philippe Busquin zufolge ist der Bericht nicht dazu gedacht, gemeinschaftsweite Vorschriften für ethische Belange festzulegen. "Für ethische Fragen sind die Mitgliedstaaten selbst zuständig. In Europa gibt es legitimerweise unterschiedlichste Vorschriften und Regeln für den Umgang mit ethischen Fragen bezüglich der Forschung an embryonalen Stammzellen", sagte er. Zur Veranschaulichung dieser Vielfalt der europäischen Meinungen stellt der Bericht die derzeitigen Positionen der EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf die Regulierung der humanen embryonalen Stammzellenforschung heraus. Finnland, Griechenland, die Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich haben Gesetze verabschiedet, die unter bestimmten Bedingungen die Beschaffung von humanen embryonalen Stammzellen aus überzähligen Embryos erlauben. In Belgien, Italien, Luxemburg oder Portugal ist jedoch keine spezifische Gesetzgebung in Bezug auf derartige Aktivitäten vereinbart worden. Außerdem wurde in Deutschland zwar die Entnahme humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryos verboten, der Import und die Verwendung humaner embryonaler Stammzellenlinien sind jedoch unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Laut Busquin ist es wichtig, das weite Spektrum nationaler Vorschriften und Werte zu beachten, wenn darüber entschieden wird, ob oder wie die Stammzellenforschung in einen europäischen Forschungsrahmen integriert werden kann. Es geht hauptsächlich darum, "herauszufinden, wie wir im Rahmen eines Dialogs eine intensive Zusammenarbeit im Europäischen Forschungsraum fördern und Spitzenforschung zum Nutzen der Bürger unterstützen können", führte er weiter aus. Es wird erwartet, dass der Bericht als Grundlage für Diskussionen zum Thema der Finanzierung der Stammzellenforschung auf einem interinstitutionellen Seminar am 24. April dienen wird. Im Anschluss an das Seminar wird die Kommission einen Vorschlag zur Erstellung weiterer Leitlinien für die Entscheidung darüber, ob Fördermittel der Gemeinschaft zur Unterstützung von Forschungsprojekten in diesem Bereich verwendet werden sollten oder nicht, vorlegen. Das Gesetzgebungsverfahren sollte spätestens bis Dezember 2003 abgeschlossen sein.