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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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MdEP stimmen gegen Klonen und Forschung an embryonalen Stammzellen

Am 10. April billigte eine überwältigende Mehrheit von MdEP einen Bericht, der Beschränkungen für die Forschung an embryonalen Stammzellen und ein vollständiges Verbot des Klonens von Menschen zu reproduktiven Zwecken fordert. Es wurden über 80 Änderungsanträge für einen Vors...

Am 10. April billigte eine überwältigende Mehrheit von MdEP einen Bericht, der Beschränkungen für die Forschung an embryonalen Stammzellen und ein vollständiges Verbot des Klonens von Menschen zu reproduktiven Zwecken fordert. Es wurden über 80 Änderungsanträge für einen Vorschlag der Kommission in Bezug auf die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für das Spenden, die Beschaffung, das Testen, die Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Gewebe und Zellen gemacht. Hierzu gehörten die Vorschläge, dass Gewebespenden und Zelltransplantation freiwillig und unentgeltlich erfolgen sollten, dass EU-weite Vorschriften zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit festgelegt werden sollten und dass der Umfang des Kommissionsvorschlags weiter geklärt werden sollte. Insbesondere versuchten die MdEP, die ethischen Fragen um die Stammzellenforschung und das Klonen anzusprechen. In Bezug auf Letzteres wurde dem Vorschlag Text hinzugefügt, der die Forschung zum Klonen von Menschen zu reproduktiven Zwecken verbietet. Zu dem kontroversen Thema Stammzellen bemerkten die MdEP, dass in der Europäischen Union kein Konsens darüber bestehe, ob und unter welchen Bedingungen embryonale Stammzellen verarbeitet werden dürfen, obwohl viele Mitgliedstaaten bereits Schritte unternommen haben, um die Schaffung von Stammzellen in Fällen, in denen der Embryo zerstört werden muss, zu verbieten. Angesichts dessen wurde ein neuer Änderungsantrag hinzugefügt, der fordert, dass die Forschung zur Schaffung von menschlichen Embryos lediglich zu Forschungszwecken oder zur Lieferung von Stammzellen, einschließlich mit Hilfe des Transfers somatischer Zellkerne, verboten werden sollte. Als eine akzeptable Alternative wiesen die MdEP auf die Verwendung adulter Stammzellen und von Stammzellen aus der Nabelschnur hin, die derzeit in allen Mitgliedstaaten legal und ethisch unumstritten ist. Es sollten von der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten spezifische Maßnahmen ergriffen werden, um diese Art von Forschung zu fördern. Außerdem drängten die MdEP auf die Beseitigung der Hindernisse für die Verarbeitung adulter Stammzellen und von Stammzellen aus der Nabelschnur. Die Abstimmung der MdEP erfolgte in derselben Woche wie die Veröffentlichung des Berichts der Kommission zur Untersuchung der wissenschaftlichen, ethischen und rechtlichen Auswirkungen der Finanzierung der Forschung in diesem Bereich unter dem Sechsten Rahmenprogramm (RP6). Ein Sprecher der Kommission sagte, dass die Kommission zwar keine Stellung bezüglich der Abstimmung des Parlaments beziehe, es jedoch klar sei, dass die ethische Dimension, die die MdEP hinzugefügt hätten, nicht der ursprüngliche Blickwinkel der Richtlinie sei. "Diese [Richtlinie] hat nichts mit Stammzellen zu tun [...] das ganze Thema wurde 'zerpflückt', [aber] diese Entscheidung ist nicht endgültig." Bezüglich des Stammzellenberichts und der geplanten Diskussionen auf einem interinstitutionellen Seminar Ende dieses Monats betonte der Sprecher, dass "die Kommission nicht darauf abzielt, ethische Fragen auf EU-Ebene gesetzlich zu regeln [...]. Das Seminar zielt auf die Erstellung von Finanzierungsleitlinien auf EU-Ebene ab". Schließlich obliege es den Mitgliedstaaten zu entscheiden, wie solche Angelegenheiten gesetzlich geregelt werden sollten, führte er weiter aus. Laut denjenigen, die für die Beschränkung der Stammzellenforschung stimmten, ist die Abstimmung ein positiver Schritt in Richtung der Sicherstellung des Respekts für das Leben und die Menschenwürde. "Ab dem Zeitpunkt der Empfängnis werden alle individuellen Merkmale einer Person geschaffen", so das österreichische MdEP Marialiese Flemming. Einige haben jedoch Bedenken in Bezug auf die Regelung derartiger höchst umstrittener Themen auf europäischer Ebene. David Bowe, Labour-Sprecher des VK für den Bereich Umwelt im Europäischen Parlament, meinte: "Es ist falsch für das religiöse Recht, dem Rest von uns seine eigene moralische Ansicht aufzunötigen. Es gibt keinen moralischen Konsens in Europa zu diesem Thema und die Entscheidung sollte wirklich den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen werden." Die Mitglieder der Forschungsgemeinschaft in Europa sind jedoch weiterhin zuversichtlich, dass der geänderte Vorschlag in seiner aktuellen Fassung aufgrund unterschiedlicher Meinungen nicht vom Ministerrat gebilligt werden wird. "Wir hoffen, dass die Gesundheitsminister der Europäischen Union diese Änderungsanträge ablehnen werden, wenn ihnen die Richtlinie im Juni vorgelegt wird, und das aktuelle Arrangement beibehalten, dass die einzelnen Mitgliedstaaten sich selbst ihre Meinung zur Forschung an embryonalen Stammzellen und zum therapeutischen Klonen bilden können", sagte Lord May of Oxford, Präsident der National Academy of Science in Großbritannien.

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