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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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Britisches Patentamt erlaubt bestimmte Stammzellenpatente

Das VK hat seinen Standpunkt in Bezug auf Erfindungen unter Beteiligung menschlicher embryonaler Stammzellen klargestellt, indem es herausgestellt hat, unter welchen Umständen es erwägen würde, ein Patent für sie zu erteilen. In einer am 11. April veröffentlichten Praxismitte...

Das VK hat seinen Standpunkt in Bezug auf Erfindungen unter Beteiligung menschlicher embryonaler Stammzellen klargestellt, indem es herausgestellt hat, unter welchen Umständen es erwägen würde, ein Patent für sie zu erteilen. In einer am 11. April veröffentlichten Praxismitteilung erklärt das britische Patentamt, dass die kommerzielle Nutzung bestimmter Typen von Stammzellen "nicht der öffentlichen Politik oder Moral im Vereinigten Königreich widersprechen würde und sie daher nicht von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden sollten". Was die britischen Behörden betrifft, so ist die entscheidende Frage, ob die besagten menschlichen Stammzellen über das Potenzial verfügen, sich zu einem vollständigen menschlichen Körper zu entwickeln. Im Falle menschlicher totipotenter Zellen, die über dieses Potenzial verfügen, wird das Patentamt die Erteilung eines Patents nicht in Erwägung ziehen. Außerdem werden auch keine Patente für Verfahren zur Gewinnung von Stammzellen aus menschlichen Embryos erteilt, da die Verwendung von menschlichen Embryos für industrielle oder kommerzielle Zwecke nicht die Voraussetzungen für eine patentierbare Erfindung erfüllt. Solange eine Erfindung unter Beteiligung menschlicher pluripotenter Stammzellen (die sich nicht zu einem vollständigen menschlichen Körper entwickeln können) jedoch das Erfordernis erfüllt, neuartig und nicht nahe liegend zu sein, und nicht aus moralischen Gründen ausgeschlossen wird, kann ein Patent erteilt werden. Der vom Patentamt herausgestellte Ansatz soll mit der EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen vereinbar sein, die das Land in innerstaatliches Recht umgesetzt hat. Da die Richtlinie jedoch nicht ausdrücklich das Thema von Erfindungen unter Beteiligung embryonaler Stammzellen anspricht, könnte der Standpunkt des VK zeigen, ob ein derartiger Ansatz für die Patentierung von Stammzellen mit dem derzeitigen rechtlichen Rahmen vereinbar ist. In der Praxismitteilung betont das Patentamt das "enorme Potenzial der Stammzellenforschung [...] für die Lieferung neuer Behandlungsmethoden für eine breite Palette von schweren Krankheiten" und weist darauf hin, dass Erfinder ohne den kommerziellen Schutz, den Patente bieten, nicht bereit sein könnten, die Investitionen und die Forschungsarbeit, die für derartige Durchbrüche erforderlich sind, auf sich zu nehmen.

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