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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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Kommission bereitet Revision der Regelung für staatliche FuE-Beihilfen vor

Während die Kommission die Nachricht begrüßt, dass 12 von 15 Mitgliedstaaten ihre staatlichen Beihilfen entsprechend der im März 2001 in Stockholm gegebenen Zusage verringert haben, bereitet die Einrichtung auch eine Revision der Haltung der Gemeinschaft zu staatlichen Beihilf...

Während die Kommission die Nachricht begrüßt, dass 12 von 15 Mitgliedstaaten ihre staatlichen Beihilfen entsprechend der im März 2001 in Stockholm gegebenen Zusage verringert haben, bereitet die Einrichtung auch eine Revision der Haltung der Gemeinschaft zu staatlichen Beihilfen für Forschung und Entwicklung (FuE) vor. Die Änderungen sind Teil der allgemeinen Politik der Ausrichtung der staatlichen Beihilfen auf horizontale Ziele. Horizontale Ziele sind Bereiche, in denen Fehlentwicklungen des Marktes ermittelt wurden und in denen Beihilfen weniger wettbewerbsverzerrend als sektorale Beihilfen wirken. Zu den horizontalen Zielen zählen FuE, Umweltschutz, Energieeinsparung und die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). "Die öffentlichen Förderungen rechtfertigen sich durch die Tatsache, dass der Markt keine Anreize für optimale private Investitionen in die Forschung gibt", so die am 30. April verabschiedete Mitteilung der Kommission "In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa". Die Kommission möchte außerdem bestimmten Stellen den Zugang zu staatlichen Beihilfen erleichtern. Zurzeit wird ein Vorschlag zur Änderung der Gruppenfreistellungen für staatliche Beihilfen für KMU aufgesetzt, durch den diese auf FuE-Beihilfen ausgedehnt werden sollen. Das heißt, dass für KMU keine Anmeldepflicht für derartige staatliche Beihilfen mehr besteht. Die Kommission zieht auch andere Maßnahmen zur Erhöhung der Effizienz staatlicher FuE-Beihilfen in Erwägung. Die überarbeiteten gemeinschaftlichen Rahmenbedingungen für staatliche FuE-Beihilfen definieren die Grenze, ab der Forschungsarbeiten für eine öffentliche Förderung in Frage kommen, beschreiben Änderungen der Rolle öffentlicher Forschungseinrichtungen in Richtung einer engeren Zusammenarbeit mit der Industrie und bewerten die Art und Weise, wie die Konkurrenten der Gemeinschaft staatliche FuE-Beihilfen einsetzen, sowie deren Auswirkungen hinsichtlich der Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen, die auf den globalen Märkten tätig sind. In Finnland, Österreich und Belgien ist die FuE-Förderung mit jeweils 41, 40 und 20 Prozent der staatlichen Beihilfen zurzeit höher als für jedes andere horizontale Ziel. Zudem geht aus einer aktuellen Aufstellung hervor, dass der Anteil der FuE-Beihilfen in der EU in der Zeit von 1997 bis 1999 und von 1999 bis 2001 um drei Prozentpunkte gestiegen ist. In Italien ist der Anteil der FuE-Beihilfen beträchtlich gestiegen - um zehn Prozentpunkte. "Dies sollte im Zusammenhang mit dem Ziel gesehen werden, das vom Europäischen Rat von Barcelona gesetzt wurde, wonach die Gesamtausgaben für FuE in der Union mit dem Ziel erhöht werden sollten, drei Prozent des BIP bis 2010 zu erreichen", heißt es im EU-Anzeiger für staatliche Beihilfen.

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